
In Zeiten wie diesen wird vielen Dienstnehmern die einvernehmliche Auflösung oder Kündigung des Dienstverhältnisses angeboten. Vor der Unterschriftsleistung sollten unbedingt die Rechtsexperten der Arbeiterkammer konsultiert werden, um zu prüfen, ob das Angebot der Firma mindestens die Ansprüche aus einer normalen Kündigung seitens des Dienstgebers abdeckt.