Gastbeitrag von Christian Aichmayr zu den Frauenpensionen ab Jahrgang 1964
Erhöhtes Antrittsalter für Frauen bei den ASVG-Pensionen: Hoch interessant ist ein Rechenbeispiel von mir, welches ich auf Ersuchen einer Freundin im Hinblick auf Ihre zu erwartende Pensionszahlung vorgenommen habe.
Frauen können seit 1956 mit 60 in Pension gehen. Das muss so bleiben. Ab 1. Jänner 2024 soll das derzeitige Pensions-Antrittsalter von Frauen erhöht werden. Für alle Frauen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren wurden, ist die schrittweise Anhebung vorgesehen. Die beginnt mit 60,5 Jahren für die 1964 geborenen Frauen. Alle Frauen ab dem 2. Juni 1968 geboren, können erst mit 65 Jahren in Pension gehen.
Der Stehsatz, „die Lebenserwartung ist gestiegen, daher muss das Pensionsalter das (faktische, aber auch das gesetzliche) Pensionsantrittsalter in die Höhe gehen“ wird uns immer vorgedroschen. Ein Totschlagargument, dass die schwarztürkisgrünen Sozial-Raubritter*innen auch bei Abschaffung der geblockten Altersteilzeitregelung nutzen.
Ein Kommentar von Josef Stingl, stellvertretender Bundesvorsitzender des GLB
Während die Kollektivvertragsverhandlungen in einigen Branchen bereits abgeschlossen sind, sind die Unternehmen in anderen nicht zu einem 2.000 Euro-Mindestlohn bereit. Die Zeichen stehen auf Streik.
Am 7. September berichtet die Wiener Zeitung, dass ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian die Stoßrichtung für die Herbstlohnrunde vorgegeben hat und für heuer einen Mindestlohn von 2.000 Euro einfordert.
Josef Stingl zur Teuerung und der bevorstehenden Herbst-KV-Runde
Stell dir vor, die unmittelbar wichtigen Dinge fürs Leben wie Mieten, Lebensmittel und Energie sind auf einen Schlag um ein Fünftel teurer als im Vorjahr? Was soll diese unvorstellbare und obszöne Schwarzmalerei werden jetzt viele Fragen. Die 9,3prozentige Teuerungsrate ist ohnehin mehr als schlimm genug.
Gesundheitsminister Rauch hat die „Pflegereform“ präsentiert. Die ominöse Pflegemilliarde soll endlich Fleisch bekommen. 2022 und 2023 soll die Hälfte der Summe in höhere Löhne und Gehälter der Pflegebediensteten fließen. Wie das passiert und wieviel es den/der Einzelnen bringen wird, werden erst die künftigen KV-Lohnrunden zeigen.
Josef Stingl zum Volksbegehren Arbeitslosengeld Rauf
Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf“ wurde von 86.217 Frauen und Männer unterstützt. Damit wurde leider das notwendige Quorum von 100.000 Unterstützer*innen nicht erreicht.