70 Jahre Neutralitätsgesetz
Am 26. Oktober 1955 hat der österreichische Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs beschlossen.
von Oliver Jonischkeit, AK-Rat und Bundessekretär des GLB
Im Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs ist festgehalten: „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten…“
Zehn Jahre später, als der 26. Oktober zum Nationalfeiertag erklärt wurde, betonte man: Das Neutralitätsgesetz sei die Grundlage dafür, „für alle Zukunft und unter allen Umständen die Unabhängigkeit zu wahren“ und einen „wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können“.
Es ist höchste Zeit, die Angriffe und Aushöhlung der Neutralität Österreichs zu beenden, die nicht nur von den NEOS mit Außenministerin Beate Meinl-Reisinger kommen. Mit der Neutralität Österreichs ist weder eine militärische Beistandsverpflichtung in der EU vereinbar und in Wirklichkeit auch nicht das EU-weite Luftverteidigungssystem Sky Shield. Ebenfalls unvereinbar ist die Mitgliedschaft in der „NATO Partnerschaft für den Frieden“. 70 Jahre nach dem Beschluss des Neutralitätsgesetzes ist es Zeit, dessen Inhalt und Sinn wiederzubeleben.
Im „Selbstverständnis“ des GLB wird an die Gründungserklärung des ÖGB und die dort verankerte Verpflichtung der Gewerkschaften, gegen Faschismus und Krieg aufzutreten, erinnert: Aktuell bedeutet dies eine klare Absage an alle neofaschistischen und rechtsextremen Tendenzen, an alle Bestrebungen zur Aufrüstung und Gefährdung der österreichischen Neutralität und Widerstand gegen Militarisierung, Krieg und Besatzung.
