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Zu kompliziert, zu langwierig, nicht durchschaubar – viele Beschäftigte verzichten auf den Steuerausgleich, weil sie ihn als unangenehme Hürde empfinden oder weil sie der Meinung sind, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Viele sind dann aber überrascht, wie viel Geld sie dann tatsächlich zurückbekommen!
Etliche Aufwendungen, die sich über das Jahr ansammeln, können in die Berechnung mit einbezogen werden: z.B. Kosten von Fort- und Weiterbildung, Pendler:innenpauschale, Homeoffice, Krankheitskosten und/oder Kosten aufgrund von Behinderung, Familiäres wie etwa der Alleinerzieherabsetzbetrag, Kosten für die Betreuung eines/einer Angehörigen in häuslicher Pflege, u.v.m.
Eine wichtige Info nach dem Hochwasserereignis im September 2024: Ein Teil der anfallenden Kosten kann als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden. Unter anderem die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, die Beseitigung von unbrauchbar gewordenen Gegenständen, Mauerentfeuchtung oder Raumtrocknung.
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