Davon profitieren keine Beschäftigten
Die „gesetzlichen Interessenvertretungen“ sind vom System der Pflichtmitgliedschaft geprägt. Und genau diese Pflichtmitgliedschaft sorgt nach dem Gehalts- und Funktionsgebühren-Desaster der Wirtschaftskammer (WKO) wieder einmal für einen politischen Wirbel.
Neos und FPÖ verlangen ein Ende der “Zwangsmitgliedschaft”. Nur, wenn Unternehmen aus der Wirtschaftskammer austreten können, bedeutet das ein Ende der Allgemeinverbindlichkeit der Kollektivverträge. Denn Unternehmen, die auf die WKO-Mitgliedschaft “verzichten”, sind nicht mehr automatisch an den jeweiligen Kollektivvertrag gebunden.
Damit sind Löhne und Gehälter, Zulagen, Überstundenvergütungen aber auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder die kürzere Arbeitszeit in Gefahr. Das hätte katastrophale Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabhängigen. Dank der gesetzlichen Mitgliedschaft in den Kammern haben wir in Österreich eine sehr hohe kollektivvertragliche Abdeckung von 98 Prozent.
Es geht also nicht um ein paar Pflichtmitgliedschaft-Euros. Beim Ende der Kammern-Pflichtmitgliedschaft geht es um den Sozialabbau und die Schwächung der Arbeiter:innen- Interessenvertretung. Sehr deutlich wurde das in der letzten Nationalratsdebatte. Die “angebliche Partei der kleinen Leute”, die FPÖ, will nicht nur das Aus der Pflichtmitgliedschaft, ihr Parlamentsklubobmann verlangt auch: „Schaffts den ÖGB ab!”
