Für das Pensionssystem sind Frauen nach wie vor „Minderleisterinnen“

Am 11.1.2026 feierte Finanzminister Markus Marterbauer in der Sendung „Im Gespräch“, dass seit Beginn der Legislaturperiode die Bundesregierung bei den Pensionen bereits Einsparungen in Höhe von 2,3 Mrd. Euro beschlossen hat. Auch ohne diese Einsparungen sind Frauen bereits jetzt überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen.

Hilde Grammel, Wiener Landesobfrau und stv. Bundesobfrau des ZVPÖ

Frauenpensionen hinken noch immer nach. Dazu einige Zahlen: Jede fünfte Frau über 65 in Österreich ist armutsgefährdet. Wie das? Frauen erhalten im Schnitt fast 40 Prozent weniger Pension als Männer, was vor allem auf Teilzeit, Brüche in der Erwerbsbiografie, niedrige Einkommen und die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit zurückzuführen ist. Besonders hoch ist das Risiko dabei für alleinlebende Pensionistinnen.

Große Lücke zwischen Frauen und Männerpension

2024 etwa lag die Bruttoalterspension von Frauen im Schnitt bei 1.563 Euro, bei Männern jedoch bei 2.620 Euro. Da erhebt sich natürlich die Frage, wann endlich Frauenarbeit besser bezahlt bzw. die Reproduktionsarbeit von Frauen – die sie tagein, tagaus an Kindern, Ehemännern und pflegebedürftigen Familienangehörigen leisten – als notwendiger Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft anerkannt wird.

Dass besonders alleinlebende Frauen von Altersarmut betroffen sind, macht wiederum deutlich, dass Frauen sich in Partnerschaften begeben müssen, wollen sie im Alter existenziell abgesichert sein. Solche Abhängigkeitsverhältnisse sind erwachsener Personen nicht würdig, schädigen jede Beziehung und sind Ausdruck patriarchaler Zustände. Wollen Frauen eine existenzsichernde Eigenpension erwerben, ist es empfehlenswert, sie entscheiden sich für eine männliche Erwerbsbiografie, ohne Unterbrechungen durch Geburten und lange Phasen der Teilzeitarbeit. Immer mehr Frauen haben das bereits erkannt und orientieren ihr Lebensmodell danach.

Pensionsrechtliche Verschlechterungen für Frauen seit den 1990er Jahren

Verschärft wird das Armutsrisiko von Frauen im Alter durch die laufende Angleichung des weiblichen Pensionsantrittsalters an jenes der Männer, sprich: dessen in Halbjahresschritten erfolgende Anhebung auf 65, beschlossen 1992 unter der Regierung Vranitzky. Für im ersten Halbjahr 1965 geborene Frauen gilt bis Ende Juni 2026 ein Antrittsalter von 61,5 Jahren, sofern sie mindestens 15 Jahre versichert waren. 2033 soll für alle Frauen das Regelpensionsantrittsalter bei 65 liegen. Gehen Frauen vor dem jeweils aktuell für sie geltenden Antrittsalter in Pension, haben sie mit Abschlägen von 4,2 Prozent pro Jahr zu rechnen. Damit wurde das Armutsgefährdungsrisiko speziell von Frauen, die Kinder großgezogen und deshalb ihre eigene Erwerbstätigkeit eingeschränkt haben, deutlich erhöht.

Dazu kommt, dass die schwarz-blauorangen Regierungen der Nullerjahre dafür gesorgt haben, dass nicht mehr die 15 besten Jahre für die Pension angerechnet werden, sondern die gesamte Lebensarbeitszeit berücksichtigt wird. Hatten bis dahin Frauen nach der Zeit der Kindererziehung oftmals ihre späteren Pensionen durch verstärkte Erwerbstätigkeit verbessern können, bleibt dies pensionsrechtlich nun fast ohne Auswirkungen.

Bezieher:innen der Ausgleichszulage meist Frauen

Von den ca. 200.000 Ausgleichszulagenbezieher:innen sind 75 Prozent Frauen. 2026 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende monatlich 1.308,39 Euro, für Paare 2.064,12 Euro (14-mal jährlich). Das ist zwar eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr, aber bei weitem nicht ausreichend, um die unverändert hohe Teuerung abzugelten (2025 lag diese bei 3,6 %). Besonders die hohen Preise bei den Grundbedürfnissen (Mieten, Energie und Lebensmittel) schlagen sich hier zu Buche, da sie oft die gesamte Pension aufbrauchen.

Unverändert wird 2026 das Partnereinkommen mit der Ausgleichszulage gegengerechnet, d.h., Frauen fallen um die Ausgleichszulage um, wenn die Partnerpension über 2.064,12 Euro liegt. Dies ist ein Missstand, der unbedingt abgeschafft gehört, die Ausgleichszulage muss ein Rechtsanspruch der Bezieherin sein und dient ihrer persönlichen Absicherung. Dazu kommt eine weitere Diskriminierung: Ein Zuverdienst in der Pension ist für Bezieher:innen einer Ausgleichszulage nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro monatlich) möglich und verringert ebenfalls die Ausgleichszulage. Angesichts der Tatsache, dass aktuell „Zuverdienst im Alter“ in aller Munde ist, kann es nicht sein, dass diese Möglichkeit nur jene haben sollen, die eine Regelpension beziehen. Für diese ist ab 2027 Zuverdienst unbegrenzt möglich, bis 15.000 Euro steuerfrei.

Warum die Bezieher:innen von Ausgleichszulagen („Mindestpensionist:innen“) nicht ungestraft dazuverdienen dürfen, bleibt ein Rätsel und kann nur als Böswilligkeit von Gesetzgeber:innen angesehen werden, für die es offensichtlich in Ordnung ist, dass Geschlecht das Armutsrisiko definiert.

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