Gerechte Verteilung durch kalte Progression?
Die kalte Progression, die 2022 abgeschafft wurde, war eine schleichende Steuererhöhung. Politiker:innen erwägen nun erneut, die kalte Progression wieder einzuführen. Irreführenderweise mit dem Hinweis, dass es sich um eine profane Umverteilungsmaßnahme für mehr Steuergerechtigkeit handelt.
Bei der kalten Progression ist es die durch eine inflationsbedingte Lohnerhöhung verursachte Steuererhöhung, die dazu führt, dass ein höherer Steuersatz auf das (reale) Einkommen angewendet wird. Mit anderen Worten, trotz der Erhöhung des Bruttoeinkommens verringert sich die Kaufkraft des Nettoeinkommens.
Im Herbst 2022 beschloss der Nationalrat, die kalte Progression abzuschaffen. Die schleichende Mehrbesteuerung wird zu zwei Dritteln durch eine automatische Anpassung der Steuerstufen sowie der Alleinverdiener:innen-, Verkehrs- und Pensionist:innenabsetzbeträge ausgeglichen. Die Politik sollte über die Verteilung des dritten Drittels bestimmen und dabei eine sozial ausgleichende Wirkung anstreben.
Das Budgetdefizit ist beträchtlich und übersteigt die von der EU festgelegten Richtwerte bei weitem. Es muss „gespart“ werden, und bereits zwei Jahre nach dem Ende der kalten Progression wurde das sogenannte „Sozialdrittel“ zugunsten des Staatshaushaltes geopfert. Die „Budgetsanierung“ macht einen kleinen Schritt, aber für die Betroffenen ist es ein riesiger, da sich dadurch ihre soziale Situation weiter verschlechtert hat.
Öffentliche Haushalte schwächeln
Die öffentlichen Haushalte auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene weisen weiterhin Schwächen auf. Für den Grazer Finanzstadtrat Manfred Eber (KPÖ) handelt es sich um ein Übel der ökosozialen Steuerreform von Schwarz/Grün. Im Rahmen des „Tages der offenen Konten“ forderte er ein Gegensteuern mit Vermögenssteuern sowie eine Rückkehr zur Kalten Progression. Diese belaste vor allem die Gut- und Besserverdienenden.
Es steht außer Zweifel, dass die Behebung der automatischen Anpassung von Steuerstufen und Absetzbeträgen dazu führt, dass Personen mit höherem Einkommen nominell eine höhere “Zusatz”-Besteuerung zu erwarten haben als solche mit geringeren Einkommen. In der Realität hat dieser schleichende „Steuerraub“ aus der kalten Progression bei Geringverdiener:innen aber deutlich gravierendere Auswirkungen bei der Lebensbewältigung.
Zu Beginn des Jahres melden sich auch Stimmen aus der SPÖ, die die kalte Progression thematisieren. Jürgen Czernohorszky, der Klimastadtrat von Wien, ist der Meinung, dass das „Prestigeprojekt der schwarz-grünen Vorgängerregierung einen riesengroßen Scherbenhaufen hinterlassen hat“. Er spricht sich ebenfalls für eine Rücknahme der Abschaffung der Kalten Progression aus. Auch der rote Klubobmann Philip Kucher zeigt sich offen dafür: Dies gilt allerdings nur, wenn sie „gerecht“ gestaltet ist. Es bleibt ein Rätsel, weshalb die SPÖ dann aber dem Verzicht auf das „soziale Drittel“ zugestimmt hat.
Denkanstoß!
Es steht fest, dass die Wiedereinführung der kalten Progression kein wirkliches Mittel für eine gerechte Umverteilung von Oben nach Unten ist – es braucht radikalere Maßnahmen: Zum Beispiel eine Besteuerung von Vermögen und Erbschaften sowie eine umfassende Reform der Einkommensbesteuerung, die eine Entlastung für niedrige Einkommen und eine deutlich höhere Besteuerung für hohe Einkommen vorsieht.
Auch könnte man bei der Besteuerung von Körperschaften erwägen, die Flat-Tax abzuschaffen und steuerliche Eingliederungen in das progressiv strukturierte Einkommen- und Lohnsteuergesetz zu integrieren. Ein weiterer Lösungsansatz wäre, bei der Sozialversicherung die Höchstbemessungsgrundlage abzuschaffen und die SV-Dienstgeber:innenbeiträge nicht nach Köpfen, sondern nach der Wertschöpfung zu berechnen.
