GLB-gpa: Gewerkschaft ohne konkreter Forderung bekommt Lohnverzicht

Die Verhandlungen des für andere Branchen richtungsweisenden Kollektivvertrags der Metallwirtschaft wurden gestern noch am ersten Verhandlungstag abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein Lohnverzicht von mindestens 0,8 % für die Arbeitenden im Kollektivvertrag der Metallwirtschaft. Obwohl die rollierende Inflation des Vorjahres 2,8 % betrug, sind die zuständigen Fachgewerkschaften PRO-GE und gpa ohne konkrete Lohnforderungen in die Verhandlung gegangen, um zu signalisieren, dass sie einem Lohnverzicht (Abschluss unter der Inflation) von vornherein zustimmen.

Damit nicht genug, haben PRO-GE und gpa einen zweijährigen Lohnabschluss unterzeichnet, der auch für das kommende Jahr einen Abschluss unter der prognostizierten Inflation, also einen abermaligen Lohnverzicht, vorsieht.

Zusätzlich bitter ist, dass es keine soziale Staffelung des Abschlusses gibt – niedrige Löhne werden nicht stärker berücksichtigt. Am stärksten trifft der Abschluss also diejenigen, die durch die aktuelle Inflation ohnehin schon Schwierigkeiten haben, die steigenden Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Wohnen und Lebensmittel zu begleichen. Frauen sind davon überproportional betroffen, da viele Arbeiten die überwiegend von Frauen verrichtet werden, wie Kindererziehung und Haushaltsführung, ohnehin unbezahlt sind.

Der GLB fordert ein Ende der Alleingänge der Gewerkschaften, die Kollektivverträge ohne Einbeziehung der betroffenen Beschäftigten abschließen. „Keine Abschlüsse ohne die Einbeziehung der Beschäftigten“, so GLB-gpa-Vorsitzender Paul Czermak.

„Der GLB steht seit jeher für Urabstimmungen bei allen Kollektivvertragsabschlüssen – erst wenn die tatsächlich Betroffenen einem Abschluss überwiegend zustimmen, darf es zu einem Abschluss kommen. Die Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder die Entscheidung über Abschlüsse treffen lassen. Der GLB lehnt einen Lohnverzicht und Abschlüsse ohne Urabstimmung ganz klar ab!“, so Czermak abschließend.

(Foto: Alex Freemann/Pixabay)

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