GLB-Initiative zur Novellierung der Sozialhilfe
Die eigentlichen Ziele der „Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens sowie die damit verbundene dauerhafte Einbeziehung in die Gesellschaft für jene, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen“ (§ 1 des Oö. SOHAG) werden mit der geplanten Novellierung der Sozialhilfe in OÖ weiter unterlaufen.
So blendet der Abzug der Wohnbeihilfe von der Sozialhilfe die überproportionale Wohnkostenbelastung von armutsbetroffenen Personen aus und führt zu massiven Problemen in der Wohnraumsicherung. Mit einer Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung von 43 Prozent sind Alleinerziehende und ihre Kinder die am höchsten betroffen Familienform in Österreich. Auch ihre Situation wird in der geplanten OÖ. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz-Novelle 2025 nur völlig unzureichend berücksichtigt.
Daniel Steiner, AK-Rat und Betriebsratsvorsitzender des Sozialvereins B37 warnt: „Mit der Novelle sollen strengere Sanktionierungen ermöglicht werden, die für die Betroffenen einen monatelangen Ausschluss vom letzten sozialen Sicherungsnetzes samt Verlust des Krankenversicherungsschutzes und existenzbedrohende Konsequenzen bedeuten.“
Die oö. Sozialhilfe schützt bereits jetzt in ihrer grundlegenden Ausgestaltung die Betroffenen nicht vor Armut. Die strengeren Sanktionierungen würde für Sozialhilfebezieher*innen zu weiteren armutsverschärfenden Effekten führen.
Daniel Steiner kritisiert: „Gleichzeitig sollen ineffiziente und kostenintensive Doppelgleisigkeiten, wie die durch das Gesetz erzwungene, Beurteilung der Pflichterfüllung im Bereich der Arbeitsmarktintegration durch das AMS als auch die Bezirksverwaltungsbehörden, beibehalten werden.“
Daher wird der GLB in der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich eine Resolution an die im OÖ. Landtag vertretenen Parteien einbringen. Diese sollen dafür sorgen, dass im Zuge der OÖ. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz-Novelle 2025 folgende Punkte umgesetzt werden:
– Doppelgleisigkeit bei der Beurteilung der Pflichterfüllungen im Bereich der Arbeitsmarktintegration für Sozialhilfeempfänger:innen abschaffen!
– Anrechnung der Wohnbeihilfe auf die Sozialhilfe abschaffen!
– Verpflichtend die Deckung der Wohnkosten auch im Falle von Sanktionen sicherstellen!
– Keine Kürzungen der Leistungen als Sanktion gegen Minderjährige!
– Verlust des Krankenversicherungsschutzes der Betroffenen verhindern!
– Familienverträglichkeitsprüfung: Berücksichtigung der Lebensrealitäten von Alleinerziehenden und Patchworkfamilien bei der Sozialhilfe!
Cartoon: Karl Berger
