Schwerarbeitsregelung in der Pflege – der große Deal?

Die Bundesregierung will die Einführung der Schwerarbeitsregelung für Pflegekräfte als großen Erfolg verbuchen. Wie viele Pflegepersonen jedoch tatsächlich profitieren können, bleibt offen.

von Patrick Kaiser, AK-Rat, Personalvertreter im WiGeV und Intensivkrankenpfleger

Ab 2026 werden Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege am Krankenbett in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen. Die positive Änderung ist, dass diese Tätigkeiten nur noch an zwölf Tagen pro Monat mit Diensten von bis zu 12,5 Stunden ausgeübt werden müssen und der „Normalarbeitstag” von acht Stunden somit keine Rolle mehr spielt. Das Ziel besteht darin, nach 45 Arbeitsjahren ohne Abschläge in Pension gehen zu können.

Näher betrachtet

Allerdings betrifft diese Regelung weniger Menschen im Pflegeberuf als angekündigt. Bis auf die ohne großen Zustrom eingeführte Pflegelehre beginnen alle professionellen Pflegekräfte ihre Ausbildung frühestens mit 17 Jahren, der gehobene Dienst sogar erst mit 19 Jahren, da inzwischen die Matura notwendig ist. Somit liegt die Altersgrenze für einen „frühen” Pensionsantritt bei 62 oder 64 Jahren.

Die Schwerarbeit muss in mindestens zehn der letzten zwanzig Jahre vor dem Pensionsantritt geleistet werden. Zwölf Dienste zu 12,5 Stunden können erst ab einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden, also fast Vollzeit, erreicht werden. Es gibt professionelle Pflegekräfte, die bis in ihre 40er Jahre Vollzeit arbeiten und es dann aufgrund der anstrengenden Bedingungen nicht mehr schaffen. Diese müssten dann noch einmal zehn Jahre bei fast Vollzeit anhängen, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen. Dann gibt es „Quereinsteiger:innen”, die bereits viele Arbeitsjahre in vielleicht weniger anstrengenden Berufen geleistet haben, nach einer Umschulung zehn Jahre Vollzeit arbeiten, auf Teilzeit wechseln und trotzdem infrage kommen.

Insgesamt wirkt die versprochene Frühpension für Pfleger:innen wie ein Marketinggag, von dem nur wenige profitieren werden (selbst die Regierung rechnet nur damit, dass etwa jede siebte Pflegeperson infrage kommt), um die kommenden Sparpakete im sozialen Bereich zu überdecken. Die neue Regelung muss daher auf ihre realen Auswirkungen beobachtet werden

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