Steuerlast fair verteilen

In der 4. AK-Vollversammlung am 22. Mai 2025 wurden 57 Anträge behandelt, vier davon vom GLB.

Präsident Peter Eder spricht von Licht- und Schattenseiten des Bundesregierungsprogramm So bezog er sich auf die Steuerungerechtigkeit in Österreich, 80 %  der Steuern gehen zu Lasten von Arbeitnehmer:innen und Konsum. Gewinne aus Robotik, Digitalisierung und KI müssten effektiver besteuert werden. Er wies auf die AK-Salzburg Kampagne „Steuerlast fair verteilen“ hin. Vermögensbezogene Steuern und Millionenerbschaften müssten zur Finanzierung unseres Systems herangezogen werden. Völlig unverständlich sei die Senkung der Körperschaftssteuer, deren Nutznießer ausschließlich Großbetriebe und Konzerne sind. Diese Senkung kostet dem Staat 25 Milliarden Euro an Einnahmen. Die Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung ist unbestritten, die Frage aber lautet, wen trifft es? Hier gilt es, genau hinzuschauen. Die schwarz-blaue Regierung im Land Salzburg hat bisher ausschließlich Einsparungen im Sozial- und Gesundheitsbereich vorgenommen, die Einnahmenseite bleibt ausgespart. Zu erwartende Langzeitfolgen sind bedrohlich. Die Landesregierung bremst weiterhin nur bei den Ausgaben.

GLB-Kammerrätin Edith Hanel erklärt, dass die Einsparungen im Sozialbereich in Salzburg, beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe, zwangsläufig Folgekosten verursachen. Sie spricht eine weitere Schattenseite des Bundesregierungsprogramms an: Zwar wurde das Pensionsaltern nicht erhöht, aber eine Erhöhung in Aussicht gestellt, falls sich das faktische Alter der Pensionsantritte nicht steigen würde. Um dies zu ermöglichen, fehlen jedoch ausreichende konkrete Maßnahmen. Viele schaffen keine längere Erwerbstätigkeit Aufgrund von Krankheit und zu wenig Adaptierungen für altersgerechtes Arbeiten. Aktuell werden sogar vermehrt Kur- und Rehanträge abgelehnt. Dies wird sicher nicht dazu führen, dass die Menschen länger arbeiten können. Die Erhöhung des Regelpensionsalters wäre eine massive Armutsfalle für die Menschen, die das Antrittsalter nicht erreichen können. Auch Sozialökonomische Betriebe sind eine wesentliche Säule um Menschen zu helfen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen. Nachforderungen in der Kommunalsteuer bedrohen aktuell die Arbeit und Planungssicherheit dieser Betriebe. Diesen Betrieben sollte unbedingt ein gutes Arbeiten ermöglicht werden!

Die GLB-Anträge „Rückvergütung des dritten Drittels der kalten Progression“ und  „Gegen die Abschaffung des geringfügigen Zuverdienst bei AMS-Bezug“ wurden zur Konkretisierung in die entsprechenden Ausschüsse zugewiesen, der Antrag „Prekäre Plattformarbeit abschaffen“ wurde angenommen und der Antrag „Gegen den Aufrüstungsplan ReARM Europa“ wurde mehrheitlich abwiesen.

Der Antrag aller Fraktionen „Nachtdienst ist für alle Schwerarbeit“ wurde einstimmig angenommen und der Antrag „Keine Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe“ von FSG, ÖAAB-FCG, AUGE/UG, GLB und PFG wurde gegen die Stimmen der FA angenommen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

ANTRAG: Rückvergütung des dritten Drittels der kalten Progression

80% der Steuereinnahmen leisten Beiträge von Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen. Ein Drittel der Einnahmen entsteht durch Lohnsteuer.

Mit dem Entlastungspaket 2022 werden die Steuergrenzen und Absetzbeträge jährlich um 2/3 der der jeweiligen Teuerung angehoben. Das verbleibende letzte Drittel (ca. 650 Millionen Euro) wurde bisher verwendet, um zusätzliche sozialpolitische Akzente zu setzen.

Im Rahmen der Budgetsanierung ist nun vorgesehen, dass die Rückvergütung dieses letzten Drittels ausgesetzt werden soll. Damit fällt jener Betrag weg, mit dem sozialpolitische Akzente, wie z.B. Finanzierung einer Anhebung von Kinderzuschlägen für Alleinerziehende, finanziert werden können.

Forderung:

Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg fordert daher die Bundesregierung und das Bundesministerium für Finanzen auf: Zusätzliche Lohnsteuereinnahmen aufgrund der kalten Progression werden nicht zur Budgetsanierung verwendet. Die Rückvergütung des verbleibenden letzten Drittels soll für eine Entlastung der unteren Einkommen verwendet werden. Sinnvolle Maßnahmen wären z.B. eine entsprechende Erhöhung der Negativsteuer auf 100% der Sozialversicherungsbeiträge, sowie eine Erhöhung des Kinderzuschlages für Alleinerziehende.

ANTRAG Gegen den Aufrüstungsplan „ReARM Europa“ der Europäischen Union

Während die Europäische Union immer auf die Einhaltung der Haushaltsregeln der EU bzw. des „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“ pocht, schlägt die EU Kommission den Mitgliedsstaaten vor, dort eine nationale Ausweichklausel zu aktivieren, die ihnen die Möglichkeit eines zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraumes für die Erhöhung ihrer Rüstungsaufgaben ermöglicht.

Um die „Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ zu wahren, sollen nur die Rüstungsausgaben erhöht werden dürfen. Mit dem Plan „ReARM Europe“ sollen über 800 Milliarden Euro für die Aufrüstung der EU bereitgestellt werden – insbesondere auch für „eine starke europäische Verteidigungsindustrie, die eine Grundvoraussetzung für die Sicherheit Europas“ sei, so der für „Verteidigung und Weltraum“ zuständige Kommissar Andrius Kubilius.

Die Kriegsindustrie kann sich also in den nächsten Jahren über entsprechende Gewinne freuen. Daran beteiligen sollen sich künftig auch „interessierte Menschen in Europa“, denen es leichter gemacht werden soll, private Ersparnisse auch in der Rüstungsindustrie anzulegen.
Die 4.Vollversammlung der AK Salzburg spricht sich entschieden gegen diese massive Militarisierung der EU aus, die nicht für Frieden sorgt, sondern die Kriegsgefahr erhöht. Während in ganz Europa im Gesundheits- und Sozialbereich gespart werden soll, kann es für die Rüstungsindustrie gar nicht genug Geld geben. Die 4.Vollversammlung der AK Salzburg spricht sich gegen die weitere Militarisierung aus, sondern positioniert sich für Abrüstung und Frieden. Und natürlich für den Erhalt und Ausbau des Sozialstaates.

Forderung

Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg fordert daher die Bundesregierung und die österreichischen EU-Abgeordneten auf:

  • Das von der Europäischen Kommission vorgelegte „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ sowie die geplante massive Aufrüstung der EU, festgehalten im Plan „ReARM Europa“, entschieden abzulehnen und in diesem Sinn aktiv zu werden.

ANTRAG Gegen die Abschaffung des geringfügigen Zuverdienstes bei AMS-Bezug

Das Arbeitslosengeld ist in Österreich bereits sehr niedrig und degressiv ausgestaltet. Lohnarbeitslosigkeit hängt im internationalen Vergleich nicht mit der Höhe der Ersatzleistung zusammen, sondern hat wirtschaftliche, soziale und konjunkturelle Ursachen.

Fakt ist: Arbeitslose mit Zuverdienst haben oft bereits vor der Arbeitslosigkeit ein geringeres Einkommen unter der Armutsgrenze oder zumindest in Armutsgefährdung. Arbeitslose, die bereits jetzt nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen leben oft prekär und wenn man ihnen auch noch die Möglichkeit des Zuverdienstes nimmt, stürzen sie in die Armut ab.

Eine Befragung von SORA aus 2021 zeigt, dass 97% der Arbeitslosen mit Zusatzjobs aktiv nach einer festen Anstellung suchen. Langzeitarbeitslose, die ein wenig dazuverdienen können finden rascher wieder einen vollwertigen Job. Auch WIFO-Experte Maringer wendet ein, dass die Möglichkeit geringfügig dazuzuverdienen bei einigen Gruppen wie Langzeitarbeitslosen helfen kann, den Wiedereinstieg zu schaffen (derStandard 2023)

Laut der Tageszeitung Kurier haben knapp 10 Prozent der Arbeitslosen, davon die Hälfte Notstandshilfebezieher, geringfügig dazuverdient. Das waren 2024 28.200 Menschen. Diese Zahl ist seit 2019 lt. AMS sogar gesunken. Nur 82 Millionen Euro sollen durch diese asoziale Maßnahme 2025 eingespart werden, diese geringe Summe zeigt eine ideologische Ausrichtung der Maßnahme. Sogar die AMS-Tirol-Chefin Sabine Platzer-Werlberger meint: „Bestimmte Personen, die kaum eine Chance auf eine vollversicherte Beschäftigung haben, etwa wegen der Gesundheit, hohem Alter oder niedriger Qualifikation, würden sich schwertun.“

Ein Statement der Armutskonferenz legt fest: Die langjährige Erfahrung der Sozialen Unternehmen zeigt, dass für Langzeitbeschäftigungslose eine geringfügige Beschäftigung eine sinnvolle Brücke in den Arbeitsmarkt sein kann. Insbesondere für vulnerable Gruppen am Arbeitsmarkt und langzeitarbeitslose Menschen ist dieser „Fuß in die Arbeitswelt“ ungemein wichtig. Sie behalten oder bekommen dadurch eine Tagesstruktur, wichtige Kontakte, erlernen neue Fähigkeiten und können stundenweise oder geringfügig arbeiten und so wieder an eine längerdauernde Beschäftigung herangeführt werden. Vor allem für Menschen mit besonderen psychosozialen Problemlagen ist die „Brücke“ geringfügiger Zuverdienst unerlässlich, da diese Beschäftigungsmöglichkeit oft der erste wichtige Schritt zu einer erfolgreichen (Re-)Integration ist.

Als der damalige Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher 2023 darauf drängte, bei Nebenbeschäftigungen zum AMS-Bezug genauer hinzuschauen, sprach SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch von einer Schikane und einem völlig falschen politischen Ansatz. Statt über bessere Löhne und Arbeitsbedingungen zu reden, werde versucht, Arbeitssuchende unter Druck zu setzen. Ähnlich argumentierte Arbeiterkammerchefin Renate Anderl: „Schikanen für Arbeitslose lösen keine Arbeitsmarktprobleme!“

Dazu kommt: Wer beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld streicht und kürzt, erhöht die Zahl der Betroffenen in der Sozialhilfe. Andersrum ist wesentlich sinnvoller: Ein besseres und höheres Arbeitslosengeld schützt uns alle! Außerdem ist es ein Skandal, dass heute noch Personen unter 1800 Euro netto für einen Vollzeitjob verdienen, das kann niemals die Lebenserhaltungskosten decken. Die Diskussion muss auch um höhere Löhne gehen.

Die Abschaffung der Zuverdienstgrenze für Arbeitslose in Österreich wirft grundlegende Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Solidarität und der Rechte von Arbeitnehmer:innen auf. Die Zuverdienstgrenze, die festlegt, wie viel Arbeitslose zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld verdienen dürfen, ist keine ökonomische Regelung, sondern ein Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse. In einer Gesellschaft, die sich zunehmend durch prekäre Arbeitsverhältnisse und unsichere Lebensbedingungen auszeichnet, ist es unerlässlich, dass Arbeitslose die Möglichkeit haben, sich durch zusätzliche Einkünfte ein besseres Leben zu ermöglichen. Die derzeitige Regelung bestraft oft diejenigen, die sich bemühen, ihre Situation zu verbessern, und führt dazu, dass viele Menschen in einem Teufelskreis der Armut gefangen bleiben.

Ein weiteres Problem stellt das geplante jahrelange Einfrieren des geringfügigen Zuverdienstes bei 551 Euro dar. Zudem ist der geringfügige Zuverdienst nicht SV-pflichtig und damit nicht pensionsrelevant. Deshalb sollte hier eine Anpassung erfolgen.

Forderung

Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg fordert daher vom Gesetzgeber:

  • Nein zur Abschaffung der Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes zur Versicherungsleistung des AMS
  • Ja zur Ausweitung des Zuverdienstes als SV-pflichtig und damit pensionsrelevant
  • Kein Einfrieren der Zuverdienstgrenze und Erhöhung um 20%, um die SV-Beiträge abzudecken

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