50 Jahre Familienrechtsreform

Bis zum 1. Januar 1976 wurde in Österreich der Mann offiziell als das Oberhaupt der Familie betrachtet. Laut Gesetz hatte „die Frau ihm in allen Entscheidungen untertan zu sein“. Dies änderte sich erst mit der einstimmigen Verabschiedung der Familienrechtsreform durch den Nationalrat im Juli 1975, die schließlich Anfang 1976 in Kraft trat.

Vor dieser Reform durften verheiratete Frauen ohne die Zustimmung ihres Ehemannes weder beruflich tätig sein noch ein eigenes Bankkonto eröffnen oder über den Wohnsitz der Familie mitentscheiden. Über die häuslichen Aufgaben hinaus galten sie auch als nicht geschäftsfähig und durften ohne Zustimmung des Mannes weder Kauf-, Miet- noch Arbeitsverträge abschließen. Mit der Familienrechtsreform wurden diese Einschränkungen aufgehoben: Frauen erhielten das Recht, eigenständig zu arbeiten, über den gemeinsamen Wohnsitz mitzuentscheiden und den Familiennamen frei zu wählen.

Ein weiterer Meilenstein war die Diskussion um die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Bis dahin war Abtreibung verboten und wurde strafrechtlich verfolgt. Die Debatten darüber führten zu heftigen gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen. Schwangerschaftsabbrüche wurden dann mit einer Fristenlösung entkriminalisiert – allerdings mit dem schalen Beigeschmack, dass der § 96 StGB nachwievor in Kraft blieb, allerdings durch den § 97, der Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, abgemildert.

Darüber hinaus dauerte es weitere 14 Jahre, bis Vergewaltigungen und sexuelle Nötigung innerhalb der Ehe oder Lebensgemeinschaft ab 1989 strafrechtlich verfolgt werden konnten. Auch das Anliegen des Frauenvolksbegehren von 1997, welches Bund, Länder und Gemeinden zum umfassenden Abbau von Benachteiligungen gegenüber Frauen verpflichten wollte, wurden bis heute nicht vollständig umgesetzt. 

Dazu zählen unter anderem eine flächendeckende, auf die Arbeitswelt abgestimmte Kinderbetreuung sowie der hohe, nicht freiwillig gewählte Teilzeitzwang von Frauen, die langfristig zur Altersarmut führt.

Auch heute, 50 Jahre später, gibt es noch gravierende Hürden, wenn es um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch geht. Die Versorgung variiert stark zwischen den Bundesländern und Abbrüche werden weiterhin nicht von der Krankenkasse übernommen. Besonders im Burgenland bleibt die tatsächliche Umsetzung schwierig, da es dort trotz rechtlicher Erlaubnis keine praktischen Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche gibt. Hinzu kommt die finanzielle Belastung für Betroffene, wobei die Kosten je nach Methode laut Abortion in Austria zwischen 550 und 939 Euro liegen. Es ist auch an der Zeit, den § 96 endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich zu legalisieren.

Dass die Gleichstellung in vielen Bereichen noch nicht erreicht ist, zeigt auch ein Blick auf die Website des Frauenministeriums. Themen wie der Gender Pay Gap – die ungleiche Entlohnung zwischen Männern und Frauen –, Gewalt gegen Frauen, der Mangel an weiblichen Führungskräften oder die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit bleiben weiterhin zentral in öffentlichen Diskussionen und politischen Forderungen.

Es scheint, als würde diese To-do-Liste von der Politik bewusst ignoriert und der Kampf um Gleichstellung und Gleichbehandlung wird daher oft als „Sisyphusarbeit“ empfunden. Eine aber, die nicht gottgegeben hingenommen werden darf. Es gab bereits Fortschritte und es werden weitere erreicht werden, wenn wir gemeinsam und solidarisch kämpfen, um Benachteiligungen (Geschlecht, Herkunft, Behinderung) in allen Lebensbereichen abzubauen. 

Josef Stingl

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