Einkommen, Anerkennung, oder beides?

Das “Trinkgeld” gehört zum guten Ton. Und dieser “Tip” ist sozialversicherungspflichtig und wird oft pauschaliert abgerechnet. Mit zunehmender Kartenzahlung wurde nun eine Kluft zwischen der Pauschalabrechnung und tatsächlicher Höhe sichtbar. Die Unternehmer:innen stöhnen, sind sie doch jetzt mit SV-Nachzahlungen konfrontiert.

Ihr Kammer-Boss wettert gegen diesen „Abgaben-Raub“. Da es sich beim Trinkgeld nach seiner Meinung um kein Einkommen, sondern um eine persönliche Wertschätzung der Dienstleistung handelt, verlangt er eine generelle Abgabenbefreiung. Wissentlich verschweigt er die negativen Auswirkungen einer solchen Maßnahme: den Wegfall der Dienstgeberanteils und die negative Auswirkung auf die kommende Pensionshöhe der “wertgeschätzten Mitarbeiter:innen”.

Ehrlicher ist “Ex-Gastronom” und jetziger Staatssekretär Sepp Schellhorn: „Als ehemaliger Arbeitgeber weiß ich, wie wichtig Trinkgeld für die Mitarbeiter:innen ist. Es ist ein wesentlicher Teil des Einkommens.“ Eine Aussage, mit der bei Vorstellungsgesprächen von vielen Hoteliers und Wirt:innen oftmals “der bescheidene Lohn” erklärt wird. 

Josef Stingl (war jahrelang im Gastgewerbe beschäftigt und ist stv. Bundesvorsitzender des GLB)

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