Symbolische Bremsen im Mietrecht

Am 1. Jänner dieses Jahres ist das jüngste Mietbremspaket in Kraft getreten. Es soll endlich den explodierenden Mieten der letzten Jahre entgegenwirken, doch statt tatsächlich wirksame Politik für Mieter:innen zu gestalten, wurden sinnvolle Ansätze einer Reform als Schlagworte aufgegriffen und zu beinaher Wirkungslosigkeit verwässert.

Christoph Haill (Mitglied der Landesleitung des GLB Wien und Mietrechtsberater)

In den letzten zehn Jahren sind die Kosten für Mieten und Energie österreichweit drastisch gestiegen. Auch 2025 lag die Teuerung in diesem Bereich weit über dem EU-Durchschnitt. Bei gleichzeitigen Reallohnverlusten im Geldbörserl vieler Österreicher:innen knapp und knapper.

Die Gründe für die rasanten Mieterhöhungen sind vielfältig: In laufenden Mietverhältnissen sorgt die an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Wertsicherung für wiederkehrende Anstiege der Mietzinse (siehe dazu (Wertsicherung der Mieten: Die automatische Inflationsanpassung von leistungslosem Kapitaleinkommen.“, in Die Arbeit, Ausgabe 3/2025). Gleichzeitig wird in Österreich die Mehrzahl der neuen Mietverhältnisse als befristete Verträge geschlossen. Von Vermieterseite wird dies als ein Schutz gegen Problemmieter:innen und sogenannte Mietnomad:innen vermarktet. Das Streben zum befristeten Mietverhältnis begründet sich in der Realität zu großen Teilen darin, dass mit jeder Vertragsverlängerung eine zusätzliche Erhöhung des Mietzinses eingefordert werden kann. Wer nicht mitmacht – oder gar eine überhöhte Miete beanstandet – kann ohne Angabe von Gründen von einer künftigen Vertragsverlängerung ausgeschlossen werden. Immobilienspekulation, der daraus resultierender Leerstand, sowie der Trend zur touristischen Kurzzeitvermietung über Onlineplattformen wie Airbnb sind weitere Faktoren, die neben dem Ausbleiben ausreichender kommunaler Wohnbauprojekte den Mietmarkt anheizen.

Ein Problem ohne Lösung?

Freilich, wer nicht dazu bereit ist, nur anzudenken, etwa Vermögen und Erbe anzutasten, und eher dazu neigt, der Kriegswirtschaft die Taschen zu füllen, wird auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung einer gemeinnützigen Wohnbauförderung oder gar der Errichtung von Gemeindewohnungen stoßen. Auch bei einer Leerstandsabgabe oder einer effizienten Eindämmung der Ferienwohnungsvermietung mag der angeblich zu hohe Verwaltungsaufwand abwiegelnd ins Feld geführt werden.

Bei befristeten Mietverträgen und der Wertsicherung der Mietzinse könnte der Staat allerdings ohne nennenswerten finanziellen oder verwaltungstechnischen Mehraufwand mittels gesetzlicher Intervention entlastend im Sinne der Mieter:innen tätig werden. Genau das fordern unter anderen Mieterschutzverbände, die Arbeiterkammer und der ÖGB und zwar seit geraumer Zeit.

Mehr Schein, als Sein.

Tatsächlich bilden die Wertsicherung und die Befristungen den Kern des nun in Kraft getretenen Entlastungspakets für Mieter:innen. Doch was ändert sich tatsächlich?

Vorangegangene Fehlentwicklungen werden nicht rückgängig gemacht. Kein:e Mieter:in wird durch den „Vorstoß“ der Regierung auch nur einen Cent weniger Miete bezahlen. Die Mietsteigerungen der letzten Jahre werden weder zurückgenommen noch umgekehrt. Vielmehr soll die künftige Entwicklung der Mieten zart eingebremst werden. Anstatt die Wertsicherung der Mieten vom VPI zu entkoppeln, sie auszusetzen oder sie ganz sein zu lassen, wird Mieter:innen in Zukunft „nur“ ein Teil der Inflation aufgebürdet: Einmal im Jahr wird geprüft, ob der VPI die 3%-Marke überschreitet. Alles unter den 3% kann vollständig dem Mietzins aufgeschlagen werden, alles darüber nur zur Hälfte. Dieser Schwellenwert wurde in den letzten zehn Jahren vier Mal überschritten – in anderen Worten: Kommende Krisenjahre treffen Mieter:innen vielleicht nicht ganz so schlimm.

Bezüglich Befristungen wird das ohnehin nicht als sonderlich laienfreundliche geltende Mietrechtsgesetz weiter verkompliziert: Nicht-gewerbliche Vermieter:innen dürfen weiterhin auf drei Jahre befristet vermieten, gewerbliche müssen nun mindestens fünf Jahre Befristung gewähren. Auch hier bleibt der „große Wurf“ aus. Weshalb die für Mieter:innen beinahe ausschließlich nachteiligen Befristungen abzuschaffen, genügen doch schlichte Gesten, die letztlich wenig Wirkung zeigen werden. Ganz ohne die eigentliche Klientel dieser Politik zu vergrämen: die Besitzenden.

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