Durchsichtiges Manöver

Einmalzahlungen

Eine neue Strategie der Unternehmervertretungen, um hohe Gehaltsforderungen abzuwehren, besteht darin, staatliche Einmalzahlungen wie den Anti-Teuerungsbonus oder den Klimabonus als Argument anzuführen, dass die Arbeitnehmer*innen ohnehin davon finanziell profitiert hätten und deswegen die Gehaltsabschlüsse niedriger ausfallen könnten.

Wie der Name schon sagt, helfen Einmalzahlungen genau einmal im Gegensatz zu einer monatlichen Lohnerhöhung. Im Gegensatz zu einer dauerhaften KV-wirksamen Erhöhung des Gehalts wirken sie sich z.B. nicht auf Sozialversicherung wie die Pensionshöhe aus. Sie haben auch keinen Einfluss auf wichtige soziale Leistungen, die mit Lohnnebenkosten finanziert werden, wie die Familienbeihilfe.

Reichlich absurd ist es, den Klimabonus ins Treffen zu führen: Sachlich hat es mit den Gehaltsverhandlungen nichts zu tun, sondern mit den Klimaschutzmaßnahmen der Regierung und dient dem Ausgleich der CO2-Bepreisung.

Und was ist mit Unternehmensförderung?

Folgte man dieser Logik, könnte man die großzügigen Wirtschaftsförderungen aufgrund von Corona und Kurzarbeitsentschädigungen sowie die Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz bei Quarantäne ebenfalls aufrechnen.

Die genannten Einmalzahlungen stammen aus dem Budget und sind steuerfinanziert, salopp gesprochen, zahlen es sich die Arbeitnehmer*innen ohnehin selbst.

Dass Einmalzahlungen daher keine nachvollziehbaren Argumente in KV-Verhandlungen sind, vertritt auch WIFO-Ökonom Benjamin Bittschi. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass durch künftige Sparpolitik ohnehin wieder Leistungen gekürzt werden.

Stefanie Breinlinger

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