Energiekostenausgleich

Alles andere als reibungslos funktioniert die Abwicklung des 150 Euro Energiegutscheines der Bundesregierung. Sollte dieser etwa auf dem Postweg verloren gegangen sein, so kann ein neuer Energiegutschein beantragt werden.
Die Frist dafür ist allerdings sehr kurz. Ein neuer Gutschein kann nur bis 31. August angefordert und spätestens bis 31. Oktober eingelöst werden.
Informationen zum Thema gibt es im Internet auf energiekostenausgleich.gv.at bzw. telefonisch unter 050 233 798.
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