GLB-Akzente bei der AK-Vollversammlung Oberösterreich

Budgetsanierung nicht auf Kosten von Lohnabhängigen, Pensionist*innen und Sozialstaat!

Im Zusammenhang mit dem Budgetdefizit und der stagnierenden Konjunktur deuten Aussagen von Experten und Politik sowie Kampagnen von Medien darauf hin, dass die Budgetsanierung auf Kosten von Lohnabhängigen, Pensionist*innen und Sozialstaat erfolgen soll.

So gibt es in letzter Zeit vermehrt Aufforderungen von WIFO (Felbermayr) und IHS (Bonin) sowie der Sprachrohre der Kapitalseite (Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, Agenda Austria etc.) zum Lohnverzicht, sei es durch KV-Abschlüsse unter der Inflationsrate, durch Nullrunden oder im Zusammenhang mit der Kampagne zur Senkung von Lohnnebenkosten, die allerdings wesentliche Lohnbestandteile sind.

Gleichzeitig wächst der Druck zur Verschlechterung der Pensionen, sei es durch Eingriffe in bestehende Leistungen, Maßnahmen für künftige Pensionist*innen oder Infragestellung des öffentlichen Pensionssystems (Umlagenfinanzierung, Generationenvertrag) durch vermehrte Eigenvorsorge oder Umstellung auf Finanzierung über den Kapitalmarkt.

AK-Rat Daniel Steiner erläutert: „Der GLB fordert daher in seiner Resolution an die Bundesregierung, dass Budgetkürzungen nicht über Einschnitte bei den Lohnabhängigen und Pensionist*innen erfolgen dürfen, sondern jene einen Beitrag leisten, die über hohe Vermögen verfügen, Übergewinne machten und von überzogenen Förderungen profitierten. Umsetzbar ist dies, indem Millionenvermögen und Millionenerbschaften besteuert werden, Gewinne der Kapitalgesellschaften höher besteuert werden, Steuerschlupflöcher rigoros geschlossen und Steuerflucht gestoppt werden, Unternehmensförderungen reduziert und klimaschädliche Subventionen abgeschafft werden und keine Kostenexplosion beim Militärbudget erfolgt.“

Die AK-Vollversammlung wies die Resolution einem Ausschuss zu.

Verbesserung bei der Pflegefreistellung für erkrankte Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres besteht für erkrankte Kinder gem § 16 Abs 2 UrlG ein Anspruch auf eine Freistellung von einer zusätzlichen Woche (erweiterte Pflegefreistellung). Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr sowie für Personen über 18 Jahre, die die erhöhte Familienbeihilfe iSd § 8 Abs 5ff Familienlasten-Ausgleichsgesetz (FLAG) beziehen, ist im Falle einer Erkrankung kein erweiterter Pflegefreistellungsanspruch vorgesehen.

AK-Rat Steiner fordert: „Die erweiterte Pflegefreistellung sollte daher auch auf Personen ab dem 12. Lebensjahr, welche die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, ausgedehnt werden und nicht an eine Altersgrenze gekoppelt werden. Denn dies hilft berufstätigen nahen Angehörigen, Arbeit und Betreuung besser zu vereinbaren. In der Realität kommt es immer wieder vor, dass im konkreten Anlassfall (unbezahlter) Urlaub genommen wird oder im schlimmsten Fall die Berufstätigkeit aufgegeben wird.“

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat diese für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits erkämpft und somit die Umsetzbarkeit bewiesen.

Der GLB hat diese Resolution an die Bundesregierung gemeinsam mit PFG, AUGE/UG, ÖAAB/FCG und FSG eingebracht, sie wurde einstimmig angenommen.

„Schwarzbuch Arbeitswelt“ wieder auflegen!

Die Arbeiterkammer Oberösterreich dokumentierte im „Schwarzbuch Arbeitswelt“ Verstöße gegen geltendes Arbeits- und Sozialrecht durch Unternehmen in Oberösterreich und listete die TOP10 der eklatantesten Fälle auf. In der Folge erschienen bis 2019 sechs Ausgaben dieser Dokumentation, die dann jedoch zugunsten einer Vereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer über eine „Standortpartnerschaft“ eingestellt wurde.

AK-Rat Daniel Steiner zeigt auf: „Die unzähligen Interventionen und die erkämpften Millionensummen beweisen, dass leider immer noch genügend Stoff für ein Schwarzbuch Arbeitswelt vorliegt und die AK auf ein wichtiges Instrument verzichtet, um Druck auf unfaire und ausbeuterische Unternehmen aufzubauen. Dies sollte übrigens auch im Sinne der Wirtschaftskammer sein.“

„Mit einer Wiederauflage des bewährten „Schwarzbuch Arbeitswelt“ kann die Arbeiterkammer den Druck zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften als Ergänzung zur bewährten Beratung und Vertretung ihrer Mitglieder verstärken. Für die Arbeiterkammer ist das ein Beitrag, ihr Profil zu schärfen und das laut Vertrauensindex hohe Vertrauen in die AK weiter zu verstärken. Mit diesem Antrag beauftragen wir den Arbeiterkammer-Vorstand das „Schwarzbuch Arbeitswelt“ wieder aufzulegen und regelmäßig, möglichst jährlich zu veröffentlichen“, so Steiner.

Die AK-Vollversammlung lehnte den Antrag leider ab.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert