GLB für dezentrale Notwohnmöglichkeiten und Arbeitszeitverkürzung

GLB-Arbeiterkammerrat Daniel Steiner freut sich, dass die vom GLB initiierte Resolution „Obdachlosigkeit beenden – Ausbau statt Einsparungen in der Wohnungslosigkeit“ von der AK-Vollversammlung mehrheitlich angenommen worden ist.

Daniel Steiner, Sozialbetreuer und Betriebsrat bei B37: „Der ländliche Bereich ist in der Versorgung von Wohnungslosen eklatant unterversorgt. Denn Wohnungslosigkeit ist keinesfalls ein lediglich urbanes Armutsphänomen.

In OÖ existieren aktuell 5 Notschlafstellen: Linz, Wels, Steyr, Braunau, Vöcklabruck. In 13 der 18 oberösterreichischen Bezirken gibt es für von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen keine Möglichkeit in dieser, für sie existenziellen Krise, in ihrer Region ein Dach über dem Kopf zu bekommen! Das innovative und erprobte Konzept Housing-First muss ein wichtiger Baustein in der Versorgung werden.“

Somit fordert die AK-Vollversammlung die Landesregierung auf, im Sinne einer sozialräumlich angelegten Wohnungslosenhilfeplanung weitere dezentrale Notwohnmöglichkeiten als zusätzliches Angebot für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen zu schaffen, sowie den Hilfsansatz Housing-First als Kernleistung der Wohnungslosenhilfe in Oberösterreich zu verankern.

In der Resolution „50 Jahre 40-Stunden-Woche – her mit der Arbeitszeitverkürzung“ will der GLB eine Debatte zu einer längst überfälligen Reduktion der Arbeitszeit initiieren.

Der GLB fordert die Bundesregierung auf, unter Einbindung der Interessensvertretungen und aller Parlamentsparteien, einen Dialog zu starten, der bei fünf Jahrzehnten Stillstand bei der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung diese wieder in Gang bringt und in der Folge eine Reduktion der gesetzlichen Normalarbeitszeit mündet.

Im Antrag an die Arbeiterkammer „Aufwertung der Arbeiterkammer-Vollversammlung durch Live-Übertragung“ startete der GLB erneut einen Vorstoß, die Inhalte und Debatten in der Vollversammlung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für Daniel Steiner ist es in Zeiten von Fake News entscheidend, über die politischen Prozesse in der AK-Vollversammlung umfassend zu informieren: „Mit einem Live-Stream der Vollversammlung könnten sich die Arbeitnehmer*innen selbst ein Bild machen. Mit transparenteren Entscheidungen lässt sich die Wahlbeteiligung mittelfristig steigern. Wieder schiebt jedoch die FSG-Mehrheit Maßnahmen für mehr Transparenz im höchsten Gremium der AK auf die lange Bank.“

Beide Resolutionen wurden Ausschüssen zugewiesen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Gemeinsame Resolution von GLB, AUGE/UG, ÖAAB/FCG und PFG: Obdachlosigkeit beenden – Ausbau statt Einsparungen in der Wohnungslosenhilfe

Wohnungslosigkeit zählen zu den schlimmsten Formen von Armut, die auch immer öfter Mitglieder der Arbeiterkammer treffen. Sie stellt eine akute Gefährdung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft dar, ließe sich aber leicht verhindern. Wohnraum muss für alle Menschen leistbar, dauerhaft und inklusiv sein. Die Nachwirkungen der exorbitanten Inflationsentwicklung der letzten beiden Jahre in Österreich haben besonders jene, die am wenigsten haben, getroffen. Viele können ihre Mietkosten nicht mehr begleichen. Eine funktionierende Wohnungslosenhilfe kann betroffene Menschen auf ihrem Weg aus der Wohnungslosigkeit oder prekären Wohnverhältnissen hin zu dauerhaft leistbarem Wohnen zu unterstützen.

Zu den Leistungen der Wohnungslosenhilfe in Oberösterreich zählen: Delogierungsprävention, Notschlafstellen, sowie Tagesstruktur, Tageszentrum, Mobile Wohnbetreuung, Übergangswohnen und Wohnheime. Delogierungsprävention hat das Ziel Obdachlosigkeit zu verhindern und potenziell Betroffenen zu helfen, eine langfristige Wohnperspektive zu entwickeln. Notschlafstellen sind ein niederschwelliges Angebot einer Notunterkunft für kurzfristige und zeitlich begrenzte Übernachtungen für akut wohnungslose Menschen. Ziele sind die Erstversorgen von akut Wohnungslosen, ein Erarbeiten von Wohnperspektiven für diese Personen, ein Unterstützen bei einer den Kund*innen gemäßen Lebensform und Lebensgestaltung, sowie das Weitervermitteln an andere Einrichtungen oder selbstständige Wohnformen.

Während im Zentralraum verschiedene Angebote im Bereich der Wohnungslosenhilfe bestehen, ist der ländliche Bereich diesbezüglich eklatant unterversorgt. Dabei handelt es sich bei Wohnungslosigkeit keinesfalls um ein lediglich urbanes Armutsphänomen. Auch in den ländlichen Regionen explodieren die Wohn- und Lebenserhaltungskosten, folglich sind auch hier die Menschen von den genannten Problemen betroffen.

In OÖ existieren aktuell fünf Notschlafstellen: Linz, Wels, Steyr, Braunau, Vöcklabruck. In 13 der 18 oberösterreichischen Bezirken gibt es für von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen keine Möglichkeit in dieser, für sie existenziellen Krise, in ihrer Region ein Dach über dem Kopf zu bekommen!

Eine weitere Möglichkeit dezentral und kostengünstig vor Ort Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, zu unterstützen, bietet der international erfolgreiche Hilfsansatz Housing-First, der auch in Oberösterreich bereits auf Projektebene zum Einsatz kommt. Bei diesem Ansatz erhalten obdach- und wohnungslose Menschen einen strukturierten Zugang zu einer leistbaren Wohnung mit eigenem Mietvertrag und werden – nach Wunsch – von Sozialarbeiter*innen von der Wohnungslosigkeit hinein in einen neuen Alltag in den eigenen vier Wänden begleitet.

Die 2. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert daher die Landesregierung auf, im Sinne einer sozialräumlich angelegten Wohnungslosenhilfeplanung weitere dezentrale Notwohnmöglichkeiten als zusätzliches Angebot für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen zu schaffen, sowie den Hilfsansatz Housing-First als Kernleistung der Wohnungslosenhilfe in Oberösterreich zu verankern.

Resolution 1: 50 Jahre 40-Stunden-Woche: Her mit der Arbeitszeitverkürzung!

2025 jährt sich die Einführung der gesetzlichen 40-Stunden-Woche zum 50. Mal. In den vergangenen fünf Jahrzehnten wurden merkliche Produktivitätszuwächse erreicht, ohne dass es zu einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich gekommen wäre. Im Gegenteil – trotz vielfach gestiegener Arbeitsbelastung – wird wieder über längere Arbeitszeiten diskutiert. Neben steuerlichen Anreizen für mehr Überstunden wurde von Seiten der Industrie zuletzt die Forderung nach einer 41-Stunden-Woche erhoben. Dabei wurden mit der Verlängerung der Höchstarbeitszeit bzw. der Einführung des 12-StundenTages 2018 bereits entscheidende Verschlechterungen für die Beschäftigten eingeführt.

Bei der durchschnittlich wöchentlichen Arbeitszeit von Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer*innen liegt Österreich im EU-Spitzenfeld. Nur in Griechenland wird noch mehr gearbeitet. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit lag in Österreich im letzten Jahr bei 41,7 Wochenstunden und damit mehr als eine Stunde über dem Schnitt im Euroraum.

Eine Erhöhung der gesetzlichen Normalarbeitszeit ohne Lohnausgleich – wie sie von der Industrie gefordert wurde – würde dazu führen, dass die Bezahlung von Überstunden entfällt und Teilzeitbeschäftigte bei gleichbleibendem Stundenausmaß von Lohnkürzungen betroffen sind. Die Ersparnis von Entgeltzahlungen bzw. die damit einhergehenden Lohnkürzungen würden eine ungerechtfertigte Umverteilung zu Gunsten der Unternehmer*innen bewirken.

Angesichts von Löhnen und Gehältern, die den massiv steigenden Preisen hinterherhinken, einer über die letzten Jahrzehnte deutlich gestiegenen Produktivität, einer steigenden Zahl an Arbeitslosen und einer Arbeitsbelastung, die etwa in der Pflege dazu führt, dass Beschäftigte diesen Bereich verlassen, braucht es dringend eine Debatte um eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung.

Die 2. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert daher die Österreichische Bundesregierung dazu auf, unter Einbindung der Interessenvertretungen und aller Parlamentsparteien einen Dialog zu starten, der nach fünf Jahrzehnten Stillstand bei der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung, diese wieder in Gang bringt und in der Folge in einer Reduktion der gesetzlichen Normalarbeitszeit mündet.

Antrag 1: Aufwertung der Arbeiterkammervollversammlung durch Live-Übertragung

Gerade in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung ist es für die AK-Oberösterreich wichtig neue Wege zu beschreiten, um die Legitimation unserer wichtigen Institution zu stärken. Wie im §52 (2) des Arbeiterkammergesetz festgelegt ist tagt die Vollversammlung öffentlich. Damit besteht der rechtliche Rahmen für eine Live-Übertragung, wie sie auch in anderen Bundesländern bereits üblich ist.

Eine Live-Übertragung ermöglicht es der Öffentlichkeit, den Ablauf und die Entscheidungsfindung in der Arbeiterkammer direkt mitzuverfolgen. Dies schafft Vertrauen in die Institution und kann dazu beitragen, das Gefühl der Entfremdung zwischen WählerInnen und ihren Vertretungen zu verringern.

Wenn die Bevölkerung über die Vollversammlung nur aus Dritthand-Quellen informiert wird, können Missverständnisse und Falschinformationen verbreitet werden. Eine direkte Übertragung ermöglicht es den BürgerInnen, sich selbst ein Bild zu machen, was zur Aufklärung beiträgt und das Vertrauen in die Arbeit der AK stärkt.

Eine Live-Übertragung kann das politische Bewusstsein der ArbeitnehmerInnen stärken. Wenn sie die Möglichkeit haben, Debatten und Entscheidungen direkt zu verfolgen, steigt das Verständnis für die Bedeutung der Arbeiterkammer und der daraus resultierenden politischen Entscheidungen. Ein besseres Verständnis der Arbeitsweise und der Entscheidungen wird das Interesse an der Beteiligung an Wahlen stärken.

Gerade jüngere WählerInnen, die häufiger politische Prozesse als intransparent empfinden, können über moderne Kanäle wie Livestreams angesprochen werden. Eine Live-Übertragung über das Internet, kombiniert mit Social Media, könnte helfen, die Reichweite der Vollversammlung über die traditionellen Kanäle hinaus zu erweitern. Durch die Umsetzung einer Live-Übertragung könnte die Arbeiterkammer Oberösterreich sowohl das Vertrauen der Arbeitnehmer:innen stärken als auch die Wahlbeteiligung mittelfristig erhöhen.

Die 2. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich beauftragt daher den Vorstand die Umsetzung eines Live-Übertragung der Vollversammlung umgehend umzusetzen.

(Fotocredit: © AK OÖ / Erwin Wimmer)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert