GLB setzte wichtige Impulse

Mit drei wichtigen Themen setzte der GLB bei der 3. Vollversammlung der AK-Oberösterreich am 6. Mai 2025 wichtige Impulse. Die Resolution zur Budgetsanierung wurde zugewiesen, der Antrag auf Wiederauflage des „Schwarzbuch Arbeitswelt“ – der im Vorfeld für Irritationen bei der FSG-Mehrheit gesorgt hatte – leider abgelehnt, hingegen die gemeinsam mit anderen Fraktionen eingebrachte Resolution zur Verbesserung der Pflegefreistellung einstimmig angenommen.

GLB-Kammerrat Daniel Steiner unterstützte die (ohne FCG und FA beschlossene) gemeinsame Resolution zur Gründung des ÖGB vor 80 Jahren im April 1945 durch Vertreter von SPÖ, ÖVP und KPÖ mit einem Bekenntnis zum überparteilichen einheitlichen Gewerkschaftsbund und würdigte dazu den antifaschistischen Widerstand als Grundlage für ein freies Österreich und den ÖGB.

Steiner plädierte für die Erhaltung der Pflichtmitgliedschaft der Kammern als Grundlage für die Allgemeingültigkeit der Kollektivverträge und die Weiterentwicklung des Arbeitsverfassungsgesetzes. Weiters kritisierte er die nach der Wien-Wahl bekanntgewordenen Einschnitte in das Sozialsystem, etwa bei der Familienbeihilfe.

In seinem Bericht ging AK-Präsident Andreas Stangl auf die gegenüber 2024 um 17 Prozent gewachsene Arbeitslosigkeit in Oberösterreich ein. Mit scharfer Kritik der Problemfälle TCG Unitech, KTM und KIKA-Leiner machte Stangl unfreiwillig aber deutlich, wie notwendig das von der FSG-Mehrheit abgelehnte „Schwarzbuch Arbeitswelt“ wäre.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzians Referat zum Thema „Interessenpolitik zwischen Putin und Trump“ war wohl dazu gedacht das sozialpartnerschaftliche Mittragen des Regierungsprogramms von ÖVP, SPÖ und NEOS und dessen unsoziale Aspekte abzuschwächen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1 der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB), vorgelegt der 3. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich am 6. Mai 2025

Wiederauflage des „Schwarzbuch Arbeitswelt“

Im April 2006 stellte die Arbeiterkammer Oberösterreich die erste Ausgabe des „Schwarzbuch Arbeitswelt“ der Öffentlichkeit vor. Darin wurden Beispiele von Verstößen gegen geltendes Arbeits- und Sozialrecht durch Unternehmen in Oberösterreich dokumentiert und die TOP10 der eklatantesten Fälle aufgelistet. In der Folge erschienen bis 2019 sechs Ausgaben dieser Dokumentation, die dann jedoch zugunsten einer Vereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer über eine „Standortpartnerschaft“ eingestellt wurde.

Die Feststellung in der ersten Ausgabe „Den Beschäftigten bläst ein kalter Wind ins Gesicht. Die Gangart der Unternehmen ist härter geworden. Umso wichtiger, dass die Arbeiterkammer die Rechte ihrer Mitglieder wirksam und kostenlos schützt“ ist allerdings heute mehr denn je aktuell, wie die jährliche Bilanz der AK über ihre Beratungs- und Vertretungsfälle zeigt. „Die unzähligen Interventionen und die erkämpften Millionensummen beweisen wieder, dass es für viele Unternehmen alles andere als selbstverständlich ist, geltende Gesetze und Verträge einzuhalten“ wurde zu Recht schon im „Schwarzbuch“ von 2006 festgestellt.

Die Reaktionen von Seiten der Wirtschaftskammer auf das „Schwarzbuch“ haben stets gezeigt, wie notwendig es ist, seitens der gesetzlichen Vertretung der Lohnabhängigen eklatante Verstöße gegen geltendes Recht öffentlich aufzuzeigen: „Es ist daher unverständlich, dass die Wirtschaftskammer der Arbeiterkammer vorwirft, mit dem Schwarzbuch Arbeitswelt Unternehmen pauschal als Rechtsbrecher darzustellen. Die Wirtschaftskammer sollte das Aufzeigen von Arbeitsrechtsverletzungen begrüßen, weil derartige Verletzungen den Wettbewerb verzerren und damit die vielen korrekt handelnden Firmen benachteiligen. Angesichts der oben genannten Zahlen wäre es allerdings auch falsch, nur von wenigen „schwarzen Schafen“ zu sprechen“ wurde zu Recht im „Schwarzbuch“ 2019 festgestellt.

Mit einer Wiederauflage des bewährten „Schwarzbuch Arbeitswelt“ kann die Arbeiterkammer den Druck zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften als Ergänzung zur bewährten Beratung und Vertretung ihrer Mitglieder verstärken. Das „Schwarzbuch Arbeitswelt“ ist damit ein Anstoß zur Abstellung von Missständen. Für die Arbeiterkammer ist das ein Beitrag, ihr Profil zu schärfen und das laut Vertrauensindex hohe Vertrauen in die AK weiter zu verstärken.

Die 3. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich beauftragt daher den Vorstand das „Schwarzbuch Arbeitswelt“ wieder aufzulegen und regelmäßig, möglichst jährlich zu veröffentlichen.

Resolution 1 der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB), vorgelegt der 3. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich am 6. Mai 2025

Budgetsanierung nicht auf Kosten von Lohnabhängigen, Pensionist*innen und Sozialstaat!

Im Zusammenhang mit dem Budgetdefizit und der stagnierenden Konjunktur deuten Aussagen von Experten und Politik sowie Kampagnen von Medien darauf hin, dass die zum vorrangigen Anliegen erklärte Budgetsanierung auf Kosten von Lohnabhängigen, Pensionist*innen und Sozialstaat erfolgen soll. Die der Budgetpolitik zugrunde gelegten Maastricht-Kriterien sind zwar de facto überholt, bewirken aber als neoliberale Instrumente die Umverteilung zugunsten von Konzernen, Banken und Superreichen.

So gibt es in letzter Zeit vermehrt Aufforderungen von WIFO (Felbermayr) und IHS (Bonin) sowie der Sprachrohre der Kapitalseite (Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, Agenda Austria etc.) zum Lohnverzicht, sei es durch KV-Abschlüsse unter der Inflationsrate, durch Nullrunden oder im Zusammenhang mit der Kampagne zur Senkung von Lohnnebenkosten, die allerdings wesentliche Lohnbestandteile sind.

Gleichzeitig wächst der Druck zur Verschlechterung der Pensionen, sei es durch Eingriffe in bestehende Leistungen, Maßnahmen für künftige Pensionist*innen oder Infragestellung des öffentlichen Pensionssystems (Umlagenfinanzierung, Generationenvertrag) durch vermehrte Eigenvorsorge oder Umstellung auf Finanzierung über den Kapitalmarkt. Von einem Dividendenverzicht angesichts hoher Profite ist jedoch keine Rede.

Die vorherige Regierung hat durch eine Politik des „Koste es, was es wolle“ maßgeblich zum jetzt offensichtlichen Budgetdefizit beigetragen. Viele Großunternehmen haben dabei wegen der Corona-Pandemie und steigender Energiekosten ungerechtfertigt millionenschwere Förderungen erhalten. Die Banken haben nach Beendigung der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank gestiegene Zinsen nicht an ihre Kunden weitergegeben, sondern als Extraprofit eingestreift. Energiekonzerne haben durch das absurde System der Strompreisfestlegung hohe Gewinne verzeichnet.

Die vorherige Regierung hat verabsäumt durch gezielte Maßnahmen (Mietpreisdeckel, Obergrenzen für Energiepreise) die explodierende Teuerung in den letzten Jahren zu bremsen. Weil als Reaktion auf massiv erhöhte Preise die Gewerkschaften entsprechend der „rollierenden Inflation“ als Ausgleich auch entsprechende Lohnerhöhungen durchgesetzt haben, wird über eine angeblich unerträglich hohe Belastung der Unternehmen gejammert, die allerdings ihren Profit schon mit den Preiserhöhungen gemacht hatten. Als zusätzlicher Aspekt sollen konträr zur propagierten Sparparole im Zuge der globalen Aufrüstungswelle auch in Österreich die Rüstungsausgaben von 0,6 Prozent des BIP (2022) auf zwei Prozent (2030) verdreifacht werden.

Wenn nun argumentiert wird, alle müssten ihren Beitrag leisten und das Budget müsse ausgabenseitig saniert werden, ist zwangsläufig die Verteilungsfrage zu stellen. Da eine Besteuerung milliardenschwerer Vermögen und Erbschaften dezidiert ausgeschlossen wird, die Besteuerung der Profite der Kapitalgesellschaften weiter gesenkt wurden und Beiträge aus den Übergewinnen der Banken und der Energiewirtschaft bescheiden sind droht die Budgetsanierung zu Lasten der Lohnabhängigen und der Pensionist*innen zu erfolgen.

Die 3. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Sanierung des Bundesbudgets
– nicht über die Erhöhung von Massensteuern erfolgt
– Forderungen nach Lohn- bzw. Pensionsverzicht zurückgewiesen werden
– die Leistungen des Sozialstaates nicht eingeschränkt werden
– für das Gesundheitssystem ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind
– Millionenvermögen und Millionenerbschaften besteuert werden
– Gewinne der Kapitalgesellschaften höher besteuert werden
– Steuerschlupflöcher rigoros geschlossen und Steuerflucht gestoppt werden
– Unternehmensförderungen reduziert und klimaschädliche Subventionen abgeschafft werden
– keine Kostenexplosion beim Militärbudget erfolgt

Gemeinsame Resolution der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB), der Fraktion Deine Parteifreie Interessenvertretung (PFG), der Fraktion der Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE/UG) der Fraktion Team ÖAAB/FCG und der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) vorgelegt der 3. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Oberösterreich am 6. Mai 2025

Verbesserung bei der Pflegefreistellung für erkrankte Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres besteht für erkrankte Kinder gem § 16 Abs 2 UrlG ein Anspruch auf eine Freistellung von einer zusätzlichen Woche (erweiterte Pflegefreistellung). Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr sowie für Personen über 18 Jahre, die die erhöhte Familienbeihilfe iSd § 8 Abs 5ff Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) beziehen, ist im Falle einer Erkrankung kein erweiterter Pflegefreistellungsanspruch vorgesehen. Die erhöhte Familienbeihilfe wird unabhängig vom Alter gewährt, solange ein erheblicher Betreuungsbedarf besteht. In vielen Fällen wird die Pflege von nahen Angehörigen übernommen.

Die erweiterte Pflegefreistellung gem § 16 Abs 2 UrlG sollte daher auch auf Personen ab dem 12. Lebensjahr, welche die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, ausgedehnt werden und nicht an eine Altersgrenze gekoppelt werden. Deren nahe Angehörige sind mit denselben Herausforderungen konfrontiert, wie sie bei Kindern unter 12 Jahren gegeben sind.

Eine altersunabhängige Pflegefreistellung hilft berufstätigen nahen Angehörigen, Arbeit und Betreuung besser zu vereinbaren. Eine Klarstellung im § 16 Abs 2 UrlG führt dazu, dass die Rechte betreuender naher Angehöriger gestärkt werden. In der Realität kommt es immer wieder vor, dass im konkreten Anlassfall (unbezahlter) Urlaub genommen wird oder im schlimmsten Fall die Berufstätigkeit aufgegeben wird. Eine flexiblere Regelung verhindert, dass nahe Angehörige aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, was langfristig auch für die Wirtschaft von Vorteil ist.

Die erweiterte Pflegefreistellung gem § 16 Abs 2 UrlG sollte vom Alter des Kindes entkoppelt werden, da der Pflegebedarf nicht mit einer bestimmten Altersgrenze endet. Eine bedarfsgerechte Regelung, die sich an der tatsächlichen Betreuungssituation orientiert, wäre gerechter und würde betroffene Familien nachhaltig entlasten! Dass so eine Regelung problemlos umsetzbar ist, hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bewiesen und diese für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits erkämpft.

Die 3. Vollversammlung der XVII. Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung auf, die Voraussetzung für einen Anspruch auf eine erweiterte Pflegefreistellung gem § 16 Abs 2 UrlG auch auf Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, welche die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, auszudehnen und nicht an eine Altersgrenze zu koppeln.

(Fotocredit: © AK OÖ / Erwin Wimmer)

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