Mitbestimmung der Jugend

Philipp Ovszenik über 50 Jahre Jugendvertrauensrätegesetz

Der Jugendvertrauensrat ist dieses Jahr 50 Jahre alt geworden. Mit 1. Jänner 1973 trat das Jugendvertrauensrätegesetz in Kraft und somit für junge Menschen mehr Mitbestimmung im Betrieb.

Die erste Aufgabe des Jugendvertrauensrates ist es, die Stimme der jungen Arbeitnehmer*innen zu sein und ihre Interessen im Betrieb zu wahren. Das Jugendvertrauensratsteam ist eine wichtige betriebliche Anlaufstelle für Lehrlinge, denn es schaut darauf, dass die Ausbildung gut abläuft und trägt dazu bei, diese zu verbessern.

Was der JVR erreicht hat?

Jugendvertrauensrät*innen haben eine Fülle an Errungenschaften erkämpft, von denen wir heute und in Zukunft noch profitieren. Beispielsweise haben Jugendliche nun die Garantie, bis zu ihrem 18. Lebensjahr ausgebildet zu werden. Auch die Lehrlingsfreifahrt und die Abschaffung der Kosten für das Internat haben wir ihm zu verdanken.

Zudem wurde dank des Einsatzes der JVR in zahlreichen Kollektivverträgen ein Lehrlingseinkommen von 1.000 Euro im 1. Lehrjahr durchgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen wie Lehrwerkstätten ihre Vertrauensräte wählen können. Außerdem wurde das Wahlalter für Jugendvertrauensräte angehoben, was den Effekt hat, dass alle Lehrlinge bis zum 21. Lebensjahr ihren JVR wählen können. Zur Wahl stellen kann man sich bis zur Voll- endung des 23. Lebensjahres.

#JVR-bleibt

2017 wollte die türkis-blaue Bundesregierung den Jugendvertrauensrat abschaffen und damit gezielten Demokratieabbau betreiben. Das hätte bedeutet, dass jugendliche Arbeitnehmer*innen und Lehrlinge ihr Mitspracherecht im Betrieb verloren hätten.

Das haben wir als Gewerkschaftsjugend mit der Unterstützung von unseren Jugendvertrauensrät*innen erfolgreich verhindert. Der Angriff auf den Jugendvertrauensrat hat uns gezeigt, dass alle unsere Errungenschaften von heute auf morgen in Frage gestellt werden können. Eines ist für uns klar: Wir müssen den Jugendvertrauensrat auch in Zukunft wie unseren Augapfel hüten.

Wie gründet man einen JVR?

So weit so gut. Aber wie wird man Jugendvertrauensrat? Zunächst müssen die Rahmenbedingungen passen. Ein Jugendvertrauensrat kann gewählt werden, wenn mehr als fünf jugendliche Arbeitnehmer*innen dauerhaft im Betrieb beschäftigt und unter 21 Jahre alt sind. Danach braucht es eine Jugendversammlung, einen Wahlvorstand, eine Wähler*innenliste und natürlich eine Wahl.

Mehr dazu auf www.oegb.at. Aktuell gibt es insgesamt 3.259 gewählte Vertreter*innen, die sich in 812 Jugendvertrauensrats-Körperschaften engagieren.

Philipp Ovszenik ist Leiter der ÖGB-Bundesjugendabteilung und Bundesjugendsekretär des ÖGB

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