Neues Dienstzeitmodell im WiGeV – Arbeitszeitverkürzung als Mehrarbeit 

Im WiGeV (Wiener Gesundheitsverbund) mit sieben Kliniken und neun Pflegehäusern sind rund 30.000 Mitarbeiter:innen beschäftigt. Nun wurde ein neues Dienstzeitmodell eingeführt. Die zuständige Gewerkschaft younion vermarktet dieses neue Modell als Beitrag zur Arbeitszeitverkürzung.

Ein Bericht von Patrick Kaiser (AK-Rat, Personalvertreter im WiGeV und Intensivkrankenpfleger), Foto: unsplash

Auf dem Papier müssen alle Beschäftigten im nichtärztlichen Bereich, die bis jetzt in einer Sieben-Tage-Woche abgerechnet wurden, nun weniger Stunden bei Feiertagen im Monat ableisten. Bisher verringerten Feiertage die Soll-Arbeitszeit nicht. Selbstverständlich wird durch Pflege, Assistenzberufe, etc. weiter rund um die Uhr der Dienstbetrieb aufrechterhalten.

Keine zusätzlichen Posten bei Unterbesetzung

In der Realität werden gerade in den Bereichen, die direkt am Patienten arbeiten, keine zusätzlichen Planstellen geschaffen. Durch vermehrte Mehr- bzw. Überstunden soll mit dem gleichen, noch immer unterbesetzten Personalstand weitergewurschtelt werden. In den meisten Monaten müssen also fix geplante Überstunden geleistet werden, um den Dienstplan aufrechterhalten zu können. Gerade Teilzeitbeschäftigte (mit Ausnahmen) stehen unter großem Druck, unzählige Mehrstunden anzuhäufen, die schlechter bezahlt werden als Überstunden.

Mögliche Auswirkungen sind Schattendienstpläne, da fest mit Überstunden geplant wird, dies aber im Dienstplanprogramm so nicht möglich ist. Ob es dabei zu Streitigkeiten bezüglich eines Rechtsanspruchs auf diese fixen Überstunden kommt, wird sich zeigen. In Summe bedeutet die neue Regelung vor allem eine noch geringere Dienstplansicherheit und damit eine höhere Belastung der Beschäftigten.

Echte Arbeitszeitverkürzung!

Wir meinen: Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ist im Bereich der Daseinsvorsorge bitter notwendig, um mehr Menschen für die wichtigen Berufe in der Pflege etc. zu gewinnen. Das neue Dienstzeitmodell im WiGeV bringt unter dem Deckmantel der Arbeitszeitverkürzung eine bereits fix vorgegebene Mehrbelastung. Die Überstunden, die durch kurzfristiges Einspringen entstehen, kommen dann noch dazu. 

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