Eingriffe ins Pensionssystem

Georg Erkinger zum Thema Pensionssplitting

Mit der Abschaffung der abschlagsfreien „Hacklerregelung“ und der Abschaffung der vollen ersten Pensionserhöhung nach dem Pensionsantritt haben ÖVP und Grüne gerade erst zwei Verschlechterungen im Eilzugstempo beschlossen.

Mitten in der Pandemie, mit deren Bewältigung sie so gar nicht zurechtkommen, nahmen sie sich die Zeit, um massive Verschlechterungen im Pensionssystem umzusetzen.

Um sich Debatten zu ersparen, hatten die beiden Parteien zuerst eine Gesetzesinitiative vorgelegt, die lediglich die Beseitigung redaktioneller Versehen und die Behebung von Zitierfehlern im Sozialversicherungsrecht zum Inhalt hatte. So sollte etwa im ASVG der Ausdruck Bundesseniorenbeirat durch den Ausdruck Öster- reichischer Seniorenrat ersetzt wer- den.

Erst mit einem umfassenden Abänderungsantrag zu dieser Initiative wurden die massiven Eingriffe ins Pensionssystem eingebracht. Damit wird es nach 45 Versicherungsjahren nicht mehr möglich sein mit 62 abschlagsfrei in Pension zu gehen. Zukünftig gelten wieder Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr.

Zudem gilt für alle Neupensionist*innen, dass zukünftig im Jahr nach dem Pensionsantritt keine volle Erhöhung der Pension mehr erfolgt, sondern diese abhängig vom Monat des Pensionsantrittes aliquotiert wird. Jene die beispielsweise im November oder Dezember zu arbeiten aufhören, müssen damit ein Jahr länger auf ihre erste Pensionserhöhung warten.

Doch damit nicht genug, es droht schon der nächste zweifelhafte Eingriff ins Pensionssystem. Ein verpflichtendes Pensionssplitting nach dem vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes. Derzeit ist es so, dass von der Geburt bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes Kindererziehungszeiten auf die Pension angerechnet werden. Geht es nach den Regierungsplänen soll zwischen dem vollendeten vierten und dem achten Lebensjahr des Kindes ein verpflichtendes Pensionssplitting zwischen den Elternteilen folgen.

Die ÖGB Frauen lehnen dieses Modell aus gutem Grund ab. Es entsteht damit eine Verlagerung des Problems niedriger Frauenpensionen in die Familie, obwohl es sich dabei eigentlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Ungeklärt sind die Folgen bei wechselnden Familienkonstellationen und auch für Alleinerzieher*innen. Auch ist bei diesem Modell nicht mehr jedes Kind für die Pension gleich viel wert, die Höhe des Pensionsbeitrages hängt vom Partnereinkommen ab.

Im Gegensatz dazu sieht das ÖGB Modell eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten vor. Da bisher nur die ersten vier Lebensjahre des Kindes auf die Pension angerechnet werden, steigt damit die monatliche Pension pro Kind um lediglich 117 Euro. Geht es nach der Gewerkschaftsforderung sollen das zukünftig acht Jahre sein. Die Beiträge sinken nach dem vierten Lebensjahr stufenweise mit dem zunehmenden Alter des Kindes, werden aber zusätzlich zum eigenen Erwerbseinkommen gewährt.

Flankiert werden soll das etwa durch einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr und ein Recht von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln.

Im Gegensatz zu den Regierungsplänen führt das Gewerkschaftsmodell zu einer Erhöhung der Frauenpensionen, ohne die Pension des Partners im Gegenzug im gleichen Ausmaß zu kürzen. Die Haushaltseinkommen in der Pension steigen somit und auch Menschen ohne eigene Kinder tragen mit ihrem Steueraufkommen bei der Pensionsfinanzierung zu einer gerechten Verteilung bei.

Georg Erkinger ist GLB-Bundesvorsitzender und Arbeiterkammerrat in der Steiermark

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