Faktenbox Steuerschuld

Laut Rechnungshof wurden vom Bundesfinanzgericht im Zeitraum von 2012 bis 2018 nur 13.308 Einsprüche gegen Finanzstraf- und Zollbescheide erledigt, hingegen blieben 30.343 Akten unerledigt.

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Das bedeutet, dass Milliardenbeträge an Steuerschulden ausständig sind und durch Nichtbearbeitung deren Verfall durch Verjährung droht.

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Allein für die Erledigung der offenen Akten aus diesem Zeitraum sind laut Rechnungshof mindestens zwei Jahre notwendig, dabei sind die 2019 und 2020 angefallenen Fälle noch gar nicht berücksichtigt.

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„Eine positive Tendenz in Richtung Abbau von Rückständen war im Zuge der Prüfung anhand der Entwicklung der Vorjahre nicht erkennbar“ konstatiert der Bericht des Rechnungshofes sehr trocken.

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Das Bundesfinanzgericht wurde 2014 gegründet und folgte dem früheren Unabhängigen Finanzsenat als Rechtsmittelbehörde nach und sollte die Rechtssicherheit steigern, die Rechtssprechung vereinheitlichen und die Rechtsmittelverfahren beschleunigen.

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Im Prüfzeitraum dauerten 28 Prozent der Rechtsmittelverfahren länger als drei Jahre, 17 Prozent sogar länger als vier Jahre.

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In einem Drittel der Fälle erhielten die Beeinspruchenden recht, in einem weiteren Viertel teilweise recht, demnach wurden gut 40 Prozent der Einsprüche abgewiesen.

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Laut Rechnungshof ist der Personalstand des unabhängigen Bundesfinanzgerichts unzureichend um die Einsprüche zügig zu bearbeiten, was bedeutet, dass durch die Nichtbearbeitung von Einsprüchen infolge personeller Unterbesetzung für findige „Steuerkünstler“ ein legales Schlupfloch zur Steuerhinterziehung besteht.

Quelle: OÖN, 16.1.2021

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