Geringschätzung der Vollversammlung

AK-Vollversammlung Steiermark am 6.5.2021

Erneut unter besonderen Bedingungen fand Anfang Mai die steirische AK-Vollversammlung statt. Die erste Vollversammlung nach Beginn der Pandemie war komplett abgesagt worden, bei der zweiten wurde versucht Anträge zu verhindern,

was sich der GLB nicht nehmen ließ. In dieser Sitzung fühlten sich FSG und ÖAAB bereits durch die bloße Anwesenheit aller GLB Kammerrät*innen in ihrem Wohlbefinden massiv gestört.

Im Vorfeld der Sitzung wurde versucht die Anwesenheit einzuschränken. Der GLB stimmte dieser Vorgangsweise als einzige Fraktion nicht zu und war im Gegensatz zu den anderen Fraktionen komplett anwesend.

Die Anmietung eines größeren Saales, um Abstandsregeln einzuhalten wurde von der Mehrheit verworfen. Angesichts der Höhe der Kosten für eine Vollversammlung im Vergleich zur Gage des AK-Präsidenten von monatlich 11.766 Euro wäre diese Ausgabe wohl verkraftbar gewesen. Publikum war übrigens zugelassen und schien nicht zu stören.

Dem ÖAAB ging es darum, die Arbeit des Wirtschaftsbundes in der Arbeiterkammer zu übernehmen und einen Antrag für ein degressives Arbeitslosengeld zu stellen. Laut ÖAAB gelten die vorgesehenen Kürzungen „als Anreiz, in die Arbeitswelt zurückzukehren“. Einziges Problem dabei ist nur die Tatsache, dass es dafür nicht ausreichend Arbeitsplätze gibt und die Bundesregierung diese auch nicht schaffen will.

Während der ÖAAB-Antrag keine Mehrheit fand, wurden drei Anträge des GLB mehrheitlich angenommen. Ein Antrag zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, damit auch freie Dienstnehmer*innen von den Regelungen der Kollektivverträge umfasst werden, fand ebenso die Zustimmung wie ein Antrag zur Generalunternehmerhaftung für Löhne bei Subfirmen. Ebenso mehrheitlich angenommen wurde die Resolution zum Comeback- Plan der Bundesregierung.

Neben einer Anhebung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe forderte der GLB hier die Bundesregierung unter anderem dazu auf: „Eine Standortpolitik zu betreiben, die auf Arbeitsplatzsicherheit und Qualität der vorhandenen Arbeitsplätze abzielt, statt sich wie bisher an den Profitinteressen, am Standort(negativ)- Wettbewerb und der daraus resultierenden Verlagerungs- und Erpressungslogik im von der EU-vorgegebenen Rahmen zu orientieren.“

Die Anträge des GLB im Wortlaut auf www.glb.at

Foto: AK-Steiermark

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