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Leo Furtlehner über die Funktion des GLB in den Arbeiterkammern

2024 finden wieder die alle fünf Jahre fälligen AK-Wahlen statt, unterschiedlich gestaffelt von Jänner bis April in den neun Bundesländern. Anlass für eine kurze Bilanz der Aktivitäten und der Rolle des GLB in den AK-Vollversammlungen.

Die Servicefunktion der Arbeiterkammer gilt nach einer grundsätzlichen Reform in den 1990er Jahren heute als musterhaft. Ein Indiz dafür ist der hohe Vertrauenswert, den die AK in Umfragen regelmäßig bekommt. Gleiches kann allerdings für die politische Funktion nicht gesagt werden.

Bei grundsätzlichem Bekenntnis zur Bedeutung der Arbeiterkammern lehnt der GLB die Unterwerfung der AK unter die Mechanismen der Sozialpartnerschaft ab. Er tritt dafür ein, dass die AK nur ihren Mitgliedern und nicht Regierung oder Unternehmern verpflichtet ist. Das haben die Mandatar:innen des GLB in vier Länderkammern – OÖ, Salzburg, Steiermark, Wien – auch in der seit 2019 laufenden Periode deutlich gemacht.

Bei der AK-Wahl 2019 konnte der GLB seine Stimmen gegenüber 2014 von 14.750 auf 17.644 bzw. von 1,35 auf 1,51 Prozent erhöhen und sich von acht auf neun Mandate steigern. Damit erreichte der GLB das beste Ergebnis nach Stimmen seit 1979, prozentuell seit 1989 und nach Mandaten seit 1974. In Wien wurden die zwei Mandate, in Oberösterreich und Salzburg das 2014 errungene Mandat stimmenmäßig gestärkt, in der Steiermark ein fünftes Mandat errungen.

Zuletzt vertraten in Oberösterreich Daniel Steiner, in Salzburg Brigitte Promberger, in der Steiermark Kurt Luttenberger, Georg Erkinger, Hilde Tragler, Uwe Süss und Gerhard Simbürger, in Wien Oliver Jonischkeit und Patrick Kaiser den GLB in den Vollversammlungen. Auch wenn der GLB in den Gremien nur eine Minderheit ist, mischt er engagiert bei den Vollversammlungen und Ausschüssen mit und bringt dort jene Themen ein, die von der Mehrheitsfraktion, aber auch den anderen Fraktionen – wenn überhaupt – nicht grundsätzlich angeschnitten werden.

Die Bilanz kann sich durchaus sehen lassen: So wurden bis dato bei neun Vollversammlungen zahlreiche eigene Anträge sowie zusätzlich weitere gemeinsam mit anderen Fraktionen eingebracht. Als positiv erwiesen hat sich dabei auch eine regelmäßige Koordination des Auftretens der Mandatar:innen in den vier Kammervollversammlungen und die schwerpunktmäßige Einbringung von Anträgen zu brisanten Themen – wie zuletzt den prekären Zuständen bei den Paketdiensten – gleichzeitig in mehreren Kammervollversammlungen.

Auch wenn grundsätzlich entsprechend einem gewissen Harmoniebedürfnis der Mehrheitsfraktion nur wenige Anträge direkt abgelehnt werden, haben auch jene die nur einem Ausschuss zugewiesen werden insofern Bedeutung, als damit wichtige Fragen thematisiert werden und dies insbesondere von der jeweiligen mit absoluter Mehrheit ausgestatteten FSG registriert werden muss.

Erwähnt muss allerdings auch werden, dass die FSG-Mehrheit immer stärker zu einer Präsidial-Demokratie tendiert und die gewählte Vollversammlung entmachtet. Etwa durch Reduzierung der Zahl der Sitzungen von drei auf zwei in der Steiermark oder durch Nichtzulassung von Anträgen bei der Konstituierung oder einer Festsitzung in Oberösterreich.

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