Lohntransparenz bitte warten!

Unternehmensseite verwehrt Frauen faire Entlohnung

Der Equal Pay Day fällt in Österreich laut einer Berechnung der AK OÖ in diesem Jahr auf den 5. November. Ab diesem Tag arbeiten Frauen statistisch gesehen gratis. Denn Männer haben an diesem Tag bereits jenes Einkommen erreicht, wofür Frauen bis Jahresende noch arbeiten müssen. Dabei sind rund zwei Drittel des Unterschieds nicht sachlich erklärbar, sondern basieren auf geschlechtsspezifischer Diskriminierung.

Stefanie Breinlinger, Mitglied des ÖGB-Bundesfrauenvorstands und im Ausschuss der IG Social

Während der Gender Pay Gap in den 27 EU-Staaten zwölf Prozent ausmacht, verdienen Frauen in Österreich fast ein Fünftel (17,6 %) weniger. Es landet damit im EU-Vergleich an drittletzter Stelle in Sachen gleicher Entlohnung – trotzdem ist die Bundesregierung seit Anfang Juni säumig mit der Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie der EU.

Für Frauen bedeutet die Einkommensschere nicht nur während des Erwerbslebens herbe finanzielle Einbußen und höhere Abhängigkeiten vom Partner. Sie setzt sich zudem in der Pension fort, sodass Frauen ein hohes Risiko von Altersarmut haben. Es ist skandalös, dass Frauen in der Pension durchschnittlich um 40 Prozent weniger Einkommen haben als Männer.

Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Betriebe, diese Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Dazu müssen sie jährlich Einkommensberichte erstellen. Treten nicht erklärbare Lohnunterschiede von mehr als fünf Prozent auf, müssen Unternehmen gemeinsam mit Betriebsrat oder Personalvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie behoben werden können. Das bedeutet, dass Frauen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden, sondern Unternehmen in die Verantwortung genommen werden, ihre Lohnstrukturen gerecht zu gestalten.

Beschäftigte können gerechte Entlohnung nur einfordern, wenn sie Informationen über ungerechtfertigte Unterschiede erlangen. Zu den maßgeblichen Entgeltbestandteilen, die für die Analyse der Lohnunterschiede herangezogen werden, zählen auch Zulagen, Prämien, Boni, Überstundenpauschalen, Sonderzahlungen, Provisionen, Sachleistungen und geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen, Essenszuschuss).

Lohntransparenzgesetz lässt auf sich warten

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie liegt zwar vor, jedoch herrscht immer noch Stillstand. Die Regierungsparteien ÖVP und Neos sowie Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung mauern gegen die gesetzlichen Regeln für faire Entlohnung von Frauen. So phantasiert NEOS-Staatssekretär Sepp Schellhorn mithilfe des neoliberalen Kampfbegriffs „Bürokratieabbau“ ein „Bürokratiemonster“ herbei und behauptet, Österreich betreibe eine Übererfüllung der EU-Richtlinie. Das Gegenteil ist der Fall – das österreichische Gesetz stellt eine Minimalvariante dar, bei der nur Betriebe erfasst werden sollen, die mehr als 100 Beschäftigte haben. Daher werden weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen sein.

Die Arbeiterkammer kritisiert die Blockadehaltung der Unternehmer und weist die Argumente als völlig überzogen zurück. Denn ihr zufolge ist die Umsetzung der Richtlinie einfach möglich, weil auf Daten aus der Sozialversicherung zurückgegriffen werden kann – dies sei nur einmal nötig.

Entscheidend für eine konsequente Umsetzung auf betrieblicher Ebene wird neben klaren gesetzlichen Regeln für die Unternehmen eine starke Rolle der Betriebsräte und Personalvertretungen bei der Kontrolle und Analyse von Einkommensberichten und die umfassende Information der Beschäftigten über ihre Rechte sein. Natürlich braucht es grundlegendere Veränderungen, um Chancengleichheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu erreichen. Lohntransparenz kann aber viel bewirken und den Kampf für echte Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen stärken.

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