Kollektivvertrag: Schon wieder drei Jahre Laufzeit
4,96 Prozent Lohnerhöhung im Güterbeförderungsgewerbe klingt gut. Aber drei Jahre Laufzeit, bindet die Gewerkschaft – in der Lohn- und auch bei der Arbeitszeitfrage, wie man jetzt beim SWÖ-Vertrag von April 2020 sieht. Wer weiß schon, wie sich die Machtverhältnisse in der Zukunft entwickeln? Sicher nicht zugunsten der Gewerkschaft – wenn sie sich drei Jahre zum Stillhalten gezwungen hat. Auch die Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit und die neue Durchrechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist kein Schritt in Richtung Arbeitszeitverkürzung bei vollen Lohn und Personalausgleich. Eher das Gegenteil. Und da geht dann in den nächsten drei Jahren nichts mehr.
Bei dem einen Abschluss (PRO-GE) wird die Belegschaft gespalten, bei dem andern (vida) die Friedhofsruhe eingeleitet. In beiden werden Normalarbeitszeiten ausgeweitet und die Arbeitszeitverkürzung auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben!
Weitere Beiträge
Vorsicht Falle!
Josef Stingl zum Vorschlag der Arbeitssicherungskommissions-Vorsitzenden Mayrhofer das gesetzliche Pensionsantrittsalter um zwei Jahre zu erhöhen.
Klassenkampf statt Sozialpartnerschaft
Manfred Mugrauer über die Gründung des GLB am 23. November 1974 in Wien