GLB für sichere Pensionen

Die letzten „Pensionsreformen“ brachten tiefe Einschnitte. Der Staat entzieht sich zunehmend der Mitfinanzierung und ist für die ASVG-Versicherten weit von einer Drittelfinanzierung entfernt. Immer stärker werden Lohnabhängige bei der privaten Pensionsvorsorge und auch bei der Abfertigung Neu den Risiken des Finanzmarktes ausgeliefert. Gleichzeitig wird immer wieder versucht das faktische, aber auch das gesetzliche Pensionsantrittsalter in die Höhe zu schrauben.

Der GLB fordert:

– Eine Pension nach 40 Versicherungsjahren ohne Abschläge mit 80 Prozent des besten Aktivbezuges. Jährliche Pensionsanpassung mindestens in Höhe der tatsächlichen Teuerung (Mikrowarenkorb für Güter des täglichen Bedarfs).
– Einhaltung der zugesicherten Drittelfinanzierung des Staates für ASVG-Pensionen.
– Rückführung der betrieblichen Pensionsvorsorge sowie der Abfertigung vom Kapitalmarkt auf das Umlagensystem.
– Keine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters, solange nicht gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit verwirklicht ist.
– Keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters.
– Die Einführung einer gesetzlichen Mindestpension in Höhe der Armutsgrenze unabhängig von den Versicherungszeiten.

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