Gesundheit: kurzsichtige Sparmaßnahmen bei Kuren und mehr…

Während Milliarden für die Gewinne der Rüstungsindustrie verwendet werden, soll offenbar bei jenen gespart werden, die mit Kuraufenthalten ihren Gesundheitszustand erhalten bzw. verbessern wollen. 5,1 Milliarden Euro will die Bundesregierung bei der Budgetsanierung jedenfalls durch Einsparungen erreichen – unter anderem sollen ca. 125 Millionen Euro beim geplanten Doppelbudget im Bereich der Kuren eingespart werden. 50 Millionen im Jahr 2027 und 75 Millionen im Jahr 2028.

Oliver Jonischkeit, Bundessekretär des GLB

Klassische Kuren dienen der Behandlung chronischer Beschwerden – z.B. des Bewegungsapparates oder des Stoffwechsels und dauern meistens einige Wochen. Therapiert wird mit Bädern, Massagen und physikalischen Anwendungen.

Immer größere Bedeutung kommt dem Programm „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ zu. Dies ist vor allem ein präventives Angebot und setzt auf Bewegung, Ernährung, Lebensstiländerung und ist klar aktivierend ausgerichtet.

Angedacht wird nun, Anpassungen – sprich Einsparungen – bei den Kuren vorzunehmen, beispielsweise durch ambulante Therapien, die günstiger als ein mehrwöchiger Aufenthalt in einer Kureinrichtung sind.

Kritik daran übte u.a. der ärztliche Leiter des Kurzentrums in Bad Hofgastein, Rudolf Radlmüller, im Ö1 Morgenjournal, wie dem „Kurier“ zu entnehmen war: Ambulante Therapien neben der Arbeit seien ein zusätzlicher Belastungsfaktor. Eine stationäre Kur hingegen bedeutet eine Entlastung der Patient:innen von der beruflichen und familiären Belastung, sie haben so wirklich Zeit für sich und ihre Gesundheit.

Wie es im Gesundheitsministerium heißt, habe man eine Individualisierung der Kuraufenthalte schon länger im Blick gehabt, die Details würden erst erarbeitet. Zu einem „runden Tisch“ ins Gesundheitsministerium wurden bereits die Pensionsversicherung, die Sozialversicherung der Selbstständigen und die BVAEB (Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten, Eisenbahn und Bergbau) geladen – jene BVAEB, die vor kurzem überfallsartig die Erhöhung der Selbstbehalte von 10 auf 20 Prozent ab 1. Juni verkündet hat.

Auch wenn betont wird, dass es bei der Reha (nach Operationen und bei akuten Erkrankungen) zu keinen Einschränkungen kommt, ist eine Verlagerung von stationärer Reha hin zu ambulanten Therapien auch hier nicht ausgeschlossen.

Diese werden bereits jetzt angeboten – und in einigen stationären Einrichtungen z.B. der Pensionsversicherung ein Pilotprojekt „Teilstationäre Rehabilitation“ begonnen – für jene, die in der Nähe der Einrichtung wohnen. Das bedeutet wohl mehr Patient:innen bei vermutlich gleich bleibendem Personalstand und könnte einer der Gründe sein, warum nicht immer alle vorgesehenen Therapieeinheiten gewährleistet werden können.

Von Beschäftigten, deren Löhne und Gehälter mit 1. Jänner 2026 um durchschnittlich magere 2 Prozent erhöht wurden. Dazu die Gewerkschaft GPA: „Mit diesem Abschluss haben die Beschäftigten der äußerst prekären finanziellen Situation der Sozialversicherungsträger Rechnung getragen und ihren Beitrag geleistet.“ Verdient hätte sie sich mehr…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert