Betriebsversammlungen im öffentlichenRaum schützen!
Der GLB Wien hat bei der 185. AK-Vollversammlung einen Antrag zum offensiven Schutz von Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum eingebracht. Warum dieses Mittel des Arbeitskampfes so wichtig ist und welche Erfahrungen damit gemacht wurden, bespricht die Redaktion der „Arbeit” mit Carolina Nitsche , BRätin @ WAG Assistenzgenossenschaft, IG Social, und „Sozial aber nicht blöd“ (SANB) Aktionsgruppe 8.März und Michael Gehmacher, BRat @ ASB, auch aktiv bei SANB und „Vorwärts“.
Warum ist eurer Meinung nach das Recht auf öffentliche Betriebsversammlungen so wichtig?
Caro: In unserem Betrieb arbeiten wir sehr dezentral. Die meisten der über 700 Mitarbeiter:innen sind mit sehr individuellen Arbeitszeiten über ganz Wien verteilt. Wir haben gar nicht die Räumlichkeiten, um alle zu versammeln, und es gibt Hemmungen, sich dort zu treffen, wo der Arbeitgeber anwesend sein könnte. Deshalb brauchen wir diesen öffentlichen Raum, um uns zu begegnen und für gemeinsame Anliegen einzutreten.
Michi: Eine Betriebsversammlung im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Signal an Arbeitgeber:innen und Politik. Wir zeigen damit, dass wir bereit sind, unsere
Rechte zu nutzen und Protest auch öffentlich zu organisieren. Man könnte diese Versammlungen auch als Vorstufe zu Warnstreiks betrachten.
Caro: Sichtbarkeit bedeutet, sich der Unsichtbarkeit zu widersetzen. Seit Jahren bespielen wir die Proteste zum 8. März auch mit Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum. Gerade im Sozialbereich arbeiten sehr viele Frauen. Da bietet sich dieser feministische Kampftag an, um betriebliche Anliegen mit Frauenrechten zu verbinden. Genau dafür braucht es öffentliche Sichtbarkeit!
Woher kommt der Druck, dieses Recht einzuschränken?
Caro: Man nimmt wahr, dass wir
Rückhalt in der Bevölkerung gewinnen.
Geschäftsführungen fühlen sich durch den
Druck gestört. Als langjährige Betriebsrät:innen fällt uns zudem auf, dass die
Gewerkschaften nicht mehr so stark hinter
solchen Manifestationen stehen.
Michi: Vor allem aus den Gewerkschaften wird Kolleg:innen unter Verweis auf rechtliche Probleme immer öfter von öffentlichen Betriebsversammlungen abgeraten. Wir können nur vermuten, was die Gründe sind. Bei Ankündigungen von Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum drohen die Arbeitgeber:innen oft mit Repressalien. Da die Gewerkschaften Rechtsschutz gewähren müssen, scheuen sie möglicherweise die potenziellen Rechtskosten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Es könnte also auch eine finanzielle Frage sein, warum die Gewerkschaften immer weniger bereit sind Drohungen der Arbeitgeberseite zurückzuweisen.
.Was ist eure Botschaft an Betriebsratsgremien zum Arbeitskampf im öffentlichen Raum?
Caro: Man kann sich gut organisieren und den Kolleg:innen eine Bühne bieten ihre Anliegen zu vertreten. Demokratie bedeutet auch die Teilhabe der Beschäftigten in den Betrieben, wozu auch Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum gehören. Gerade diese ersammlungen ermöglichen es Nicht-Beschäftigten, die Proteste und Anliegen zu unterstützen – und natürlich auch umgekehrt.
Michi: Mit den kommenden Sparpaketen stehen uns noch viel mehr Angriffe auf
die Arbeitsbedingungen und den Personalbedarf im Sozialbereich bevor. Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum sollen zeigen, dass sich Belegschaften gemeinsam wehren können. Damit können die Betriebsrät:innen den Beschäftigten den Druck nehmen, wenn diese der Ohnmacht entgegentreten und Proteste gemeinsam organisieren.
Vielen Dank für das Gespräch! Wir bleiben dran!
