Die Geister, die sie riefen…

Im Vorjahr deuteten die Gewerkschaften, insbesondere die PRO-GE, bereits vor Beginn der Verhandlungen an, einemsogenannten „Krisenabschluss“ zustimmen zu wollen. Und die Geister, die sie riefen, wurden sie danach nicht mehr los. Der „Unternehmens-Zauberbesen“ lieferte daraufhin immer kleinere und kleinere Gebote bis hin zu Nullrunden.

Trotz rekordverdächtiger Verhandlungsrunden, Betriebsversammlungen, Betriebsratskonferenzen und Warnstreiks konnte den zahlreichen KV-Abschlüssen mit Kaufkraftverlusten nicht Einhalt geboten werden.

Dazu wären entschlossene, langfristige und branchenübergreifende Arbeitskämpfe notwendig gewesen – aber dafür fehlte den „nur mehr sozialpartnerschaftlich erprobten“ Gewerkschaftsvorderen der Mut.

Selbst die gefeierten Erfolge einzelner Abschlüsse, wie etwa jener für Kosmetiker:innen und Fußpfleger:innen, mit einem Plus von 5,1 Prozent verlieren bei näherem Hinsehen die Strahlkraft. Der Mindestlohn liegt da jetzt bei brutto 1.970 Euro und netto 1.610 Euro – die Armutsschwelle liegt in Österreich aber mit 1.820 Euro darüber. Für viele Kosmetiker:innen und Fußpfleger:innen gilt also weiterhin Working Poor.

Bei der kommenden Herbstlohnrunde, die aufgrund etlicher mehrjähriger Abschlüsse kleiner ausfallen wird, darf kein KV-Abschluss unterhalb der Armutsgrenze akzeptiert werden. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten, die jede:n gleichermaßen betreffen, braucht es einen fixen Sockelbetrag zur Abgeltung der Teuerung. Bei einer prognostizierten Inflationsrate von 3,5 Prozent und einem Medianeinkommen von rund 3.950 Euro sind das mindestens 150 Euro.

Daher: Aus mit dem ständigen Entgegenkommen! Für ein Auskommen mit dem Einkommen braucht es wieder kämpferischen Widerstand und da dürfen die sonst traditionell eingesetzten Druckmittel erweitert werden, damit es den Unternehmen auch richtig weh tut. Ebenso sind betroffenen Mitglieder über das Ergebnis der Abschlüsse verbindlich zu befragen.

Josef Stingl

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