TIWAG: AK-Klagserfolg, aber Systemfehler bleibt!
Die Arbeiterkammer (AK) hatte mit ihrer Klage gegen die TIWAG Erfolg. Das Urteil über die rechtswidrige Strompreiserhöhung ist nach einem Gespräch zwischen Geschäftsführung, Land und AK rechtskräftig. „Der Prozesserfolg ist erfreulich und zeigt die Bedeutung und Wichtigkeit der Arbeiterkammer. Fakt ist allerdings auch, dass der eigentliche Systemfehler beim Land-Tirol-eigenen Energieunternehmen unangetastet bleibt”, erklärt die Spitzenkandidatin der Gewerkschaftlichen Linken (GL) Evi Kofler mit Blick auf die Unternehmensstruktur.
Die TIWAG ist im hundertprozentigen Eigentum des Landes, aber als ausgegliederte Aktiengesellschaft operativ vollprivatisiert. „Das Gesellschaftsrecht schreibt das Erzielen von Gewinn und Profit vor. Das gilt auch nach dem Urteil”, kritisiert Evi Kofler (GL).
Für die Gewerkschaftliche Linke wiegt bei der Daseinsvorsorge, wie Energiegrundversorgung, Wohnen und anderer Kommunalleistungen das Gemeinwohl der betroffenen Menschen deutlich mehr als die Ziele des Gesellschaftsrechts. „Sollen `Schröpfaktionen der Marke TIWAG´ nachhaltig der Vergangenheit angehören ist ein Umdenken in Richtung Redemokratisierung notwendig”, so Kofler abschließend.
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