Demokratie Marke FSG

Die seit 2017 in Opposition befindliche SPÖ kritisiert zu Recht die Aushebelung parlamentarischer Gepflogenheiten durch die Regierungsparteien.

Ohne Zweifel sind die Nichteinhaltung von Begutachtungsfristen für Gesetzesentwürfe oder die mangelhafte Beantwortung von Anfragen Angriffe auf die parlamentarische Demokratie. Wo allerdings die SPÖ das Sagen hat handelt sie auch nicht viel anders.

So wurde in der Steiermark bei der AK-Vollversammlung im Oktober 2020 mit Verweis auf gemeinsame Anträge versucht, Fraktionsanträge zu unterbinden. Zusammen mit der steirischen Praxis der FSG-Mehrheit Anträge anderer Fraktionen, die den eigenen Wirkungsbereich der AK betreffen, grundsätzlich immer abzulehnen, ist das eine Schwächung des gewählten Gremiums.

Vollversammlungen reduziert

Bereits im November 2019 teilte die FSG den anderen Fraktionen mit, dass zukünftig nur mehr zwei (statt bisher drei) Vollversammlungen pro Jahr stattfinden sollen. Das ist die gesetzliche Mindestanforderung, die Corona-bedingt 2020 auch nicht eingehalten wurde.

In Oberösterreich ließ die FSG- Mehrheit bereits bei der Konstituierung im Mai 2019 keine Anträge zu und kündigte das für eine als Festsitzung deklarierte AK-Vollversammlung im Frühjahr 2021 neuerlich an. Und auch Fraktionserklärungen wurden erst kurzfristig auf die Tagesordnung aufgenommen.

Bei ohnehin jährlich nur zwei Vollversammlungen ist es befremdlich, wenn nicht inhaltlich gearbeitet wird. Demokratie versteht die allmächtige FSG-Mehrheit wohl als Konzentration der Entscheidungen auf Präsidium und Vorstand, die gewählte Vollversammlung wird dabei nur als lästig empfunden.

In Salzburg wiederum ist es übliche Praxis, dass Fraktionsanträge von der AK-Verwaltung vorweg auf ihre Zulässigkeit „begutachtet“ werden und damit einer Debatte und Abstimmung im gewählten Gremium faktisch entzogen werden.

Leo Furtlehner

Cartoon: Karl Berger, www.zeichenware.at

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