Die Entschlossenheit war da

Stefanie Breinlinger über die KV-Verhandlungen im SWÖ-Bereich

Am 19. September begannen die Verhandlungen über den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft (SWÖ) für 130.000 Beschäftigte im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich. Der KV erfasst Berufsgruppen in der Betreuung, Pflege und Beratung im Behinderten-, Sozial- und Gesundheitsbereich sowie jener in der Kinderbetreuung privater Träger.

Hoher Abschluss zentral

Hohe Belastungen während der Corona-Pandemie, Arbeitsverdichtung und Personalknappheit stellen schwierige Ausgangsbedingungen in den sozialen Berufen dar. Der letzte KV-Abschluss auf drei Jahre brachte eine verkürzte Arbeitszeit auf 37 Stunden – und einen Reallohnverlust.

Die Teuerung verschärfte den Kaufkraftverlust. Frauen und Teilzeitbeschäftigte stellen im SWÖ-Bereich 70 Prozent der Beschäftigten, die Kolleg*innen haben mit den hohen Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Daher war bei diesen Verhandlungen zentral eine deutliche Gehaltserhöhung zu erkämpfen.

Das große Verhandlungsteam beschloss die Forderung nach 15 Prozent, jedoch zumindest 350 Euro mehr für alle. Zulagen und Zuschläge sollten deutlich erhöht werden. Die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung war weiterhin aufrecht, mit dem Ziel einer 35-Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich ab 1. Jänner 2023.

Arbeitsbedingungen

Für Beschäftigte in den mobilen Diensten forderten die Gewerkschaften die Erhöhung des Kilometergeldes auf 60 Cent/km. Die Anfahrt zur ersten und die Heimfahrt von der letzten Kundin/Klientin sollte als Arbeitszeit zählen und die dafür anfallenden Fahrtkosten vergütet werden.

In der Kinderbetreuung sollte die Vorbereitungszeit erhöht werden. Die Gewerkschaften forderten auch einen Flexibilisierungszuschlag bei kurzfristigem Einspringen oder Änderungen im Dienstplan. Umstufungen in höhere Verwendungsgruppen standen ebenso auf der Agenda.

Verfrühter Abschluss

Die dritte Verhandlungsrunde am 19. Oktober wurde unterbrochen. Zwischen 8. und 10. November fanden Aktionstage statt. Die Verhandlungsrunde am 16. November brachte den Abschluss, wobei immerhin rund ein Drittel der Betriebsrät*innen gegen das Ergebnis stimmte – darunter Thomas Erlach vom GLB.

Das Gehalt soll um acht Prozent erhöht werden, jedoch zumindest um 175 Euro. Für die unteren Verwendungsgruppen bedeutet dies ein Plus um bis zu 10,2 Prozent. was die Gewerkschaften als Erfolg verkauften. Angesichts des gehaltsmäßig enormen Aufholbedarfes wäre eine kräftigere Erhöhung nötig gewesen. Das zeigt die Tatsache, dass vom Mindestbetrag von 175 Euro ein Drittel der Beschäftigten profitiert. Die Arbeitszeitverkürzung ist indes völlig vom Tisch.

Erreicht wurden im Rahmenrecht Umreihungen in höhere Verwendungsgruppen: So sollen Sozialpädagog*innen in der vollen Erziehung in die Verwendungsgruppe 8 aufsteigen. Der Abschluss beinhaltet die lineare Umreihung in höhere Verwendungsgruppen: Wird eine Ausbildung während des Dienstverhältnisses abgeschlossen und eine höherwertige Tätigkeit vereinbart, so erfolgt eine lineare Umreihung. Der Zuschlag auf kurzfristiges Einspringen wird um 20 Prozent erhöht.

Wäre man zu Kampfmaßnahmen und Streiks übergegangen, hätte man viel mehr herausholen können. Die Kampfbereitschaft und Entschlossenheit unter den Kolleg*innen waren jedenfalls ausgeprägt. Der schnelle Abschluss überraschte daher viele.

Eine Attraktivierung der Sozial- und Gesundheitsberufe wird man so nicht erreichen, sondern die Zahl jener, die den Bereich verlassen und somit die Belastung auf die Kolleg*innen, die diese wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben stemmen, erhöhen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kolleg*innen in den Ordensspitälern und in der Kinderbetreuung in OÖ mehr Durchsetzungskraft für diese wichtigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Betreuungsqualität haben werden.

Stefanie Breinlinger ist Sozialarbeiterin bei FAB Linz und GLB-Landesvorsitzende OÖ

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