Energiebonus eingeführt

Georg Erkinger über eine Initiative der AK-Niederösterreich

Aufgrund des rasanten Anstiegs der Energiepreise hat die Arbeiterkammer Niederösterreich eine Förderung für ihre Mitglieder mit niedrigen Einkommen eingeführt.

Diese beträgt 200 Euro und richtet sich an jene, die keinen Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich oder eines anderen Bundeslandes erhalten und deren Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Die Arbeiterkammer springt damit für die unzureichende Absicherung durch das Land Niederösterreich ein.

Konkret bedeutet dies für einen Einpersonenhaushalt bei 14-Monatsgehältern eine Einkommensgrenze von 1.138,07 Euro netto. Für eine Alleinerzieher*in mit einem Kind beträgt die Grenze 1.479,49 Euro, bei zwei Erwachsenen und einem Kind 2.048,53 Euro (jeweils netto, 14-mal im Jahr).

Diese und die Einkommensgrenzen für andere Haushaltsgrößen orientieren sich an den Empfehlungen der Armutskonferenz betreffend Armutsgefährdungsschwelle.

Anträge können bis zum 31. Juli gestellt werden. Insgesamt stellt die AK-Niederösterreich bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Ausbezahlung erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens der Anträge und aller Unterlagen bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Da die Arbeiterkammern bundesländerweise organisiert sind, unterscheiden sich auch die Leistungen der einzelnen Länderkammern. Wünschenswert wäre, dass positive Beispiele Schule machen würden und in anderen Bundesländern übernommen werden.

Informationen zum Energiebonus der Arbeiterkammer Niederösterreich gibt es unter: noe.arbeiterkammer.at, bzw. telefonisch 05 7171 24800 und per Mail energiebonus@aknoe.at. Alle Angaben ohne Gewähr.

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