Hacklerregelung wurde abgeschafft

Georg Erkinger über Neuerungen im Jahr 2022

Wie zu Jahresanfang bekannt wurde, geht die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung auf ein geheimes Zusatzpapier der türkis-grünen Bundesregierung zurück.

Bereits in diesem Sideletter zum Koalitionsabkommen vereinbart, trat die von der Gewerkschaft kritisierte Verschlechterung für viele Langzeitversicherte nun in Kraft.

Es ist zwar weiterhin möglich nach 45 Versicherungsjahren mit 62 in Pension zu gehen, jedoch werden nun hohe Abschläge bei der Pension fällig. Pro Jahr Differenz zum Regelpensionsalter sinkt die Pension um 4,2 Prozent.

Anstelle der Hacklerregelung wurde ein Frühstarterbonus eingeführt. Personen, die vor dem 20. Lebensjahr mindestens zwölf Monate gearbeitet haben, erhalten pro Monat einen Euro zur Pension hinzu. Maximal beträgt dieser Bonus monatlich 60 Euro. Ein schwacher Trost für die Pensionskürzungen.

Steuerreform kommt

Unter dem irreführenden Titel ökosoziale Steuerreform kommt es zu einem teilweisen Ausgleich der kalten Progression bei der Lohnsteuer. Mit Juli 2022 sinkt die zweite Steuerstufe von 35 auf 30 Prozent.

Ab Juli 2023 die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent. Für Unternehmen wird die ohnehin niedrige Körperschaftssteuer nochmals stufenweise gesenkt. Sie soll zukünftig nur mehr 23 statt 25 Prozent betragen. Zusätzlich wird ein neuer Investitionsfreibetrag eingeführt.

Familienbonus wurde ausgeweitet

Der Familienbonus Plus wird von 1.500 auf 2.000 Euro ausgeweitet, der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro. Damit wird die Ungleichbehandlung zwischen hohen Einkommen, die den vollen Familienbonus und Geringverdiener*Innen, die den Kindermehrbetrag erhalten durch ÖVP und Grüne nochmals ausgeweitet.

Gegenfinanzierung fehlt

Der regionale Klimabonus, der die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung abfedern soll, wurde in einem eigenen Gesetz geregelt. Eine Gegenfinanzierung der Steuerreform durch Anhebung der zu niedrigen Steuern auf Kapital und Vermögen fehlt. Die Schieflage im Steuersystem bleibt bestehen.

KV-Aushöhlung wurde gestoppt

Mit deutlicher Kritik und einem AK-Antrag reagierte der GLB 2021 auf die Pläne der Bundesregierung die Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen über die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge umzusetzen.

Diese sahen vor, dass die Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro gesenkt werden sollten und den Krankenkassen Einnahmen von ca. 800 Millionen Euro entgehen würden. Deren Ersatz war zwar in einem ersten Schritt geplant, unklar war allerdings wie sich die Gegenfinanzierung zukünftig gestalten sollte.

Der GLB sprach sich gegen eine Schwächung der Selbstverwaltung, gegen die Verkomplizierung der Lohnverrechnung und gegen die dadurch entstehende Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage für die Betroffenen aus. Als Alternative wurde eine Erhöhung der Negativsteuer gefordert. Eine derartige Lösung hat die Bundesregierung schließlich auch umgesetzt. Der SV-Bonus wurde um 250 Euro auf maximal 550 Euro angehoben.

Kündigungsfristen angeglichen

Mit 1. Oktober 2021 ist die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter*innen an die Angestellten endlich in Kraft getreten. Ursprünglich hätte diese bereits zu Beginn des letzten Jahres gelten sollen. Nach wie vor schlechter gestellt sind Beschäftigte von Saisonbranchen.

Georg Erkinger ist Arbeiterkammerrat in der Steiermark und GLB- Bundesvorsitzender

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