Kassieren wie Minister

In den Blütezeiten der Sozialpartnerschaft und der „großen Koalition“ galt es als normal, dass ÖGB- Chef Anton Benya Parlamentspräsident war und die Sozialminister vom ÖGB, respektive dessen FSG- Mehrheit, nominiert wurden.

Ins Trudeln kamen diese Selbstverständlichkeiten mit dem Skandal um den steirischen AK-Präsidenten Alois Rechberger, einer zunehmenden Erosion der Sozialpartnerschaft und schließlich mit dem Aus der rot- schwarzen Koalitionen. Kanzler Alfred Gusenbauer wollte 2006 sogar Gewerkschafter*innen überhaupt nicht mehr im Parlament haben, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Nun ist es natürlich nicht nur legitim, sondern auch notwendig, dass engagierte Gewerkschafter*innen in gesetzgebenden Körperschaften vertreten sind. Wer sonst sollte die Anliegen der Lohnabhängigen im Nationalrat, Bundesrat oder Landtagen einbringen?

Aber müssen das unbedingt Multifunktionäre sein, die durch die Fülle ihrer „Amterl“ kaum noch Verbindung mit der Basis haben. Dass das aber immer noch gang und gäbe ist, zeigt ein Blick auf die verpflichtende „Bekanntgabe von Tätigkeiten und Offenlegung von Einkommen gemäß § 6 Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz“.

Da rangieren im Nationalrat die Gewerkschafter Josef Muchitsch und Rudolf Silvan (Bau-Holz), Alois Stöger und Rainer Wimmer (PRO-GE) in der Kategorie 4. Was bedeutet, dass sie zu ihrem ohnehin satten NR-Bezug von aktuell 9.228 Euro (brutto 14mal jährlich) noch zusätzliche Einkommen zwischen 7.001 und 10.000 Euro monatlich aufweisen.

In der Kategorie 3 (zwischen 3.501 und 7.000 Euro Zusatzeinkommen) scheinen Dietmar Keck (PRO-GE) und Verena Nussbaum (GPA) auf. Damit sind sie zumindest was die Bezüge betrifft auf Augenhöhe mit Regierungsmitgliedern.

PS: Der ÖGB versucht das mit einer internen Gehaltsobergrenze von monatlich 8.127,75 Euro (Stand 2020) zu entkräften – allerdings als Nettobezug.

Leo Furtlehner

Cartoon: Karl Berger, www.zeichenware.at

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