Lohntransparenz: EU-Richtlinie bis jetzt verschlampt

Die fehlende Lohntransparenz steht in Österreich weiterhin im Fokus, insbesondere angesichts der anhaltenden Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen. Der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, ist gegen rechtlich verbindliche Maßnahmen, die faire Löhne sicherstellen sollen. Er plädiert für freiwillige Initiativen der Unternehmen. Doch ist bei dieser Freiwilligkeit tatsächlich eine Verbesserung erkennbar?

Aktuelle Zahlen des Gender Pay Gap zeigen ein ernüchterndes Bild: Trotz der von Knill beschworenen Eigenverantwortung haben viele Unternehmen bisher wenig unternommen, um echte Gleichheit zu schaffen. Der Gender Pay Gap in Österreich beträgt derzeit 17,6 Prozent – weit über dem EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent. Ein treibender Faktor ist die hohe Teilzeitquote von Frauen, doch individuelle Boni, Zulagen oder andere nicht in Kollektivverträgen geregelte Gehaltsbestandteile verstärken die Ungleichheit ebenfalls.

Hauptproblem Beweislast

Auch wenn der Gender Pay Gap gut dokumentiert ist, sorgt die Hürde für eine dauerhafte Benachteiligung. Frauen müssen zunächst feststellen, dass sie schlechter bezahlt werden, und dann nachweisen, dass Männer in vergleichbaren Positionen höhere Gehälter beziehen. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie könnte hier Abhilfe schaffen. 

Sie sieht vor, dass größere Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, Gehälter zu vergleichen, Unterschiede aufzudecken und diese zu begründen. Doch dagegen regt sich Widerstand aus der Wirtschaft. Wirtschaftskammer, iV und der schwarze Wirtschaftsbund kritisieren den bürokratischen Aufwand und lehnen den Vorschlag ab, obwohl der aktuelle Zustand Frauen weiterhin benachteiligt – mit teils schweren Konsequenzen wie finanzieller Abhängigkeit, erschwerten Trennungen oder Altersarmut.

Knill(ch): “Frauen vor Neid schützen”

Bezeichnend dafür ist die Argumentation von Georg Knill, Frauen vor einer solchen Transparenz „schützen“ zu wollen, da andernfalls „Neid“ entstehen könnte. Dieses von oben herablassende Narrativ verdeckt die eigentlichen Beweggründe: Profitmaximierung durch niedrigere Gehälter für Frauen und die Angst vor rechtlichen Konsequenzen bei einer transparenten Offenlegung ungleicher Bezahlung.

Die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie hat in Österreich bereits zu erheblichen Widerständen geführt. Obwohl die Frist zur Umsetzung im Juni 2026 endet, wurden zwei Jahre Vorlaufzeit ungenutzt verstreichen lassen. Nun wird aktiv daran gearbeitet, die Anpassung weiter zu verzögern – mit dem Hinweis darauf, dass zahlreiche andere EU-Staaten ebenfalls hinterherhinken und das Problem somit nicht bei Österreich liegt.

Der wahre Kern

Es geht weder um „Neiddebatten“ noch um Bürokratiefragen. Lohntransparenz bedroht ein lukratives System, das auf Geschlechterungleichheit beruht und höhere Gewinne für Unternehmen sichern soll. Daher braucht es eine schnelle Umsetzung der Richtlinie. Da eine rechtzeitige Einigung der Sozialpartner:innen nicht zustande kam, hat Arbeitsministerin Korinna Schuhmann einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die politische Abstimmung innerhalb der Regierung eingebracht. 

Der Kompromiss sieht vor, dass Unternehmen erst ab einer Größe von 100 Mitarbeiter:innen verpflichtet sind, einen Einkommensbericht vorzulegen. Dabei sollen Betriebe mit 100 bis 249 Beschäftigten diesen Bericht alle drei Jahre, Unternehmen mit 250 oder mehr Angestellten jährlich erstellen. Der Bericht muss Angaben zur Anzahl von Männern und Frauen in den jeweiligen Beschäftigtengruppen sowie zu deren durchschnittlichem Einkommen im Kalenderjahr enthalten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ÖVP und NEOS dem Vorschlag von Schuhmann ohne Weiteres zustimmen werden. Daher bleibt es weiterhin wichtig, dass Gewerkschaften und Arbeiterkammern aktiv bleiben und den Druck erhöhen, damit eine gerechtere Entlohnung zügig Realität werden kann.

Josef Stingl 

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