Prekarisierung bremsen

Freie Dienstnehmer*innen

Prekäre Arbeitsverhältnisse in immer neuen Formen schießen geradezu aus dem Boden. Die Neoliberalisierung der Wirtschaft führte zur Aushöhlung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen, ein sehr einfallsreiches und erfinderisches System in Richtung Sklavenarbeit.

Die Sozialpartnerschaft hat diesbezüglich ausgedient, die Gewerkschaften sind in der Arbeitswelt 4.0 noch nicht angekommen.

GLB-Anträge in den Arbeiterkammern

Der GLB hat bei den Arbeiterkammer-Vollversammlungen im Frühjahr 2021 in Salzburg, der Steiermark und in Wien einen Antrag eingebracht, in dem die Erweiterung der Kollektivverträge auf freie Dienstnehmer*innen gefordert wird.

Freie Dienstnehmer*innen zählen nicht als Arbeitnehmer*innen im Sinne der Arbeitsverfassung und haben somit keinen Anspruch auf kollektivvertragliche Leistungen wie Mindestlohn, Sonderzahlungen, Diäten, Überstundenzuschläge, Arbeitszeitregelungen, Urlaub und Krankenstand.

Beispiel Fahrradbotendienste

Besonders betroffen sind Fahrradbot*innen. Im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen will man ein Augenmerk auf Rechtssicherheit in der Abgrenzung von Selbständigkeit und Dienstverhältnissen legen, bisher ist dazu aber nichts geschehen.

Der GLB-Antrag mit der Forderung an den Arbeitsminister, eine gesetzliche Änderung, die eine Überarbeitung des Arbeitsverfassungsgesetzes (und der arbeitsrechtlichen Sondergesetze-Änderung auf Vorschlag der AK in Salzburg) dahingehend vorsieht, vorzubereiten und dem Parlament vorzulegen, wurde in der Vollversammlung Salzburg angenommen.

Ebenso wurde der diesbezügliche GLB-Antrag in der Steiermark und in Wien von der AK-Vollversammlung angenommen.

Brigitte Promberger

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