Seltsames Treiben

Interessantes findet sich immer wieder in den Verfassungsschutzberichten – so zum Beispiel in jenem des Vorjahres: Wie diversen Medien zu entnehmen war, wurde darin ein geplanter und verhinderter Anschlag auf das „Volksstimmefest“ 2021 erwähnt.

Überraschend für die KPÖ als Organisatorin des Festes, die davon auch erst über die Medien erfuhr. Das Innenministerium hatte offenbar kein Interesse, die KPÖ im Vorfeld zeitnah über die rechtsextreme Bedrohung zu informieren.

Vielleicht liegt das auch daran, dass die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), auch „Verfassungsschutz“ genannt, so unglaublich viel zu tun hat – beispielsweise, wenn es um den „Schutz kritischer Infrastruktur“ geht. Es ist schon bemerkenswert, dass hier neben sogenannter „Corona-Proteste“, an denen auch Rechtsextreme beteiligt waren, gleichzeitig auch Aktionen von Klimaaktivist:innen erwähnt wurden.

„Völlig indiskutabel ist es, dass der Verfassungsschutz offensichtlich Arbeitskämpfe beobachtet“, so eine gemeinsame Resolution von FSG, AUGE/UG und GLB, die am 25. Mai 2023 von der Vollversammlung der Wiener AK beschlossen wurde.

So schreibt der „Verfassungsschutz“ (DSN) von „erheblichen Personalengpässen in vielen Bereichen wie Gesundheit, Handel, Tourismus oder im Facharbeitsbereich“, die zu einem „vermehrten Protestgeschehen“ führen könnten. Weiters ist dem Verfassungsschutzbericht zu entnehmen: „Im Gesundheits- und Pflegebereich kam es zudem zu Protestveranstaltungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf den akuten Personalmangel und Missstände in ihren Bereichen hinweisen wollten.“

Weiters wird erwähnt, dass ein Großteil der Kundgebungen und Demonstrationen vor Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen auf Corona-Schutzmaßnahmen, entsprechender Verordnungen und Gesetze sowie die angespannte Lage aufgrund des fehlenden bzw. abwandernden Personals zurückzuführen war und auf eine eingeschränkte Versorgung im Gesundheitssystem hingewiesen werden sollte.

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst operiert auf Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes und des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes. Laut ihrer eigenen Website „umfasst der Staatsschutz den vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen“.

Und weiter: „So finden sich die für den Staatsschutz wichtigen Aufgaben der Gefahrenabwehr, des Schutzes verfassungsmäßiger Einrichtungen und deren Handlungsfähigkeit, des Schutzes von Vertretern ausländischer Staaten, internationalen Organisationen … sowie des Schutzes kritischer Infrastruktur im Sicherheits- polizeigesetz.“

Da stellt sich die Frage, aufgrund welcher Gefahrenlage sich der Staatsschutz ermächtigt fühlt, gewerkschaftliche Proteste zu beobachten und zu analysieren?

Die 179. Vollversammlung der AK Wien hat jedenfalls beschlossen, sich gegen jeden Angriff auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie gegen Angriffe auf die Koalitionsfreiheit zu stellen. „Die Beobachtung gewerkschaftlicher Proteste durch den Staatsschutz entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist zu beenden.“

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