Aktuell im Arbeitsrecht

Georg Erkinger über aktuelle OGH-Entscheidungen

Entlassung wegen Missachtung der Absonderung als Corona-Verdachtsfall

Eine Angestellte wurde auf Sars-CoV2 getestet und erhielt dabei von der Gesundheitsbehörde die Anordnung bis zum Vorliegen des Testergebnisses die Wohnung, aufgrund einer möglichen Verbreitung des Corona-Virus, nicht zu verlassen.

Trotz Absonderungsanordnung ging sie am nächsten Tag zur Arbeit. Den Dienstgeber informierte sie nicht über den Test und die Anordnung. Tags darauf lag ein positives Testergebnis vor und alle in der Abteilung tätigen Personen (insgesamt 23) wurden von der Gesundheitsbehörde 14-Tage in Quarantäne geschickt.

Der Dienstgeber sprach daraufhin die Entlassung aus. Dagegen erhob die Angestellte Klage. Sie hat zumindest fahrlässig alle Kolleg*innen ihrer Abteilung der Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit ausgesetzt. Dieses Verhalten berechtigt den Dienstgeber aufgrund von Vertrauensunwürdigkeit zur Entlassung.

Geschäftszahl: 8ObA 54/21f

Betriebsratswahl: Automatische Wahlkartenausstellung zulässig

Ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien verfügt zudem über zwölf Außenstellen verteilt über ganz Österreich. Bei der Betriebsratswahl kandidierten zwei Listen.

Von den bundesweit 137 Wahlberechtigten wurden 93 Stimmen abgegeben. 21 Sendungen langten beim Wahlvorstand mit Stimmzettel aber ohne Wahlkarte ein und wurden aus diesem Grund nicht gewertet. Auf die erste Liste entfielen drei Mandate, auf die zweite zwei Betriebsratsmandate. Diese klagte auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl.

Argumentiert wurde die Klage damit, dass der Wahlvorstand dem vom Gesetz vorgesehenen Vorrang der persönlichen Stimmabgabe nicht entsprochen habe, indem er den Mitarbeiter*innen in den Außenstellen automatisch (ohne Antragstellung) eine Wahlkarte übermittelt habe.

Der Beklagte bestritt das und wendete ein, dass der Wahlvorstand – sofern ihm maßgebliche Gründe für die Hinderung einer persönlichen Stimmabgabe bekannt werden – von sich aus eine Wahlkarte auszustellen habe.

Diesen Personen wäre es dennoch möglich gewesen, im Wahllokal in Wien unter der Vorlage der Wahlkarte persönlich eine Stimme abzugeben. Der OGH schloss sich der Rechtsmeinung an, dass der Beschluss des Wahlvorstandes von sich aus Wahl- karten auszustellen zulässig ist.

Geschäftszahl: 9 ObA 8/21y

Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand

Ein Dienstverhältnis wurde, nachdem der Arbeitgeber eine Entlassung ausgesprochen hatte, im Rahmen eines Vergleichs durch einvernehmliche Auflösung beendet. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses befand sich der betroffene Mitarbeiter im Krankenstand.

Dieser dauerte darüber hinaus an. Der OGH befand, dass für den Fall einer einvernehmlichen Auflösung während eines Krankenstandes ein Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus besteht. Die gilt unabhängig davon, von wem die Initiative zur Auflösung ausgegangen ist.

Geschäftszahl: 10 Obs 67/21g

Gerichtsentscheidungen, sowie Gesetze und Verordnungen können im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at nachgelesen werden.

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