Diskriminierung bleibt aufrecht!

2017 beschloss der Nationalrat auch mit Zustimmung der Grünen eine Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeiter*innen an jene der Angestellten. Diese sollte zu Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.

Begründet mit der Pandemie wurde diese Angleichung mit Zustimmung aller Parlamentsparteien auf 1. Juli 2021 verschoben. Daneben gibt der Gesetzgeber eine Möglichkeit zur Verkürzung über den Kollektivvertrag, nämlich die Einstufung als Saisonbranche. So meinte PRO-GE Branchensekretär Thomas Grammelhofer im „Kurier“: „Die Arbeitskräfteüberlassung ist aber definitiv keine Saisonbranche“.

Im Sideletter zur Sozialpartnereinigung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes wird aber danach dennoch einer massiven Kürzung der Kündigungsfristen zugestimmt.

Bis Ende 2022 gelten bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu zwölf Monaten lediglich zwei Wochen zum Wochenende, statt wie im Angestelltengesetz vorgesehen sechs Wochen zum Quartalsende.

Weitere Verschiebung

Die Regierungsparteien beschlossen nun eine erneute Verschiebung der gesetzlichen Angleichung auf 1. Oktober. PRO-GE-Vorsitzender Wimmer und vida-Vorsitzender Hebenstreit meinten dazu „Die Regierungsparteien haben einen weiteren Kniefall vor der Wirtschaft gemacht, den die Arbeiterinnen und Arbeiter nun bitter bezahlen müssen“ und weiter „ÖVP und Grüne machen erneut deutlich, dass für sie Arbeiterinnen und Arbeiter Beschäftigte zweiter Klasse sind und bleiben sollen.“

Wir meinen, dass diese berechtigte Kritik an ÖVP und Grünen glaubwürdiger ausfallen würde, wenn sich SPÖ-Gewerkschaftsfunktionäre nicht zuvor selbst an der Aushöhlung selbiger Rechte beteiligt hätten.

Georg Erkinger

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