Windige Manöver

Wie die Unternehmen KV-Abschlüsse gerne hätten

Die regelmäßig mit der Metallbranche im September beginnenden Kollektivvertragsverhandlungen folgen einem traditionellen Muster: Die zuständige Gewerkschaft erarbeitet einen Forderungskatalog, dessen Kernpunkt (nicht immer) die angestrebte Lohn- bzw. Gehaltserhöhung ist.

  • Bei einer ersten Verhandlungsrunde wird das auf den Tisch gelegt, die Unternehmerseite reagiert mit Ablehnung (und Gegenvorschlägen).
  • Es folgen weitere Verhandlungsrunden.
  • Die Gewerkschaft mobilisiert mit Betriebsversammlungen, holt sich sogar Streikbeschlüsse des ÖGB, die Stimmung der Beschäftigten wird auf Kampf getrimmt.
  • Schließlich folgt eine nächtliche Marathonsitzung mit einer Einigung, die von beiden Seiten als Erfolg verkauft wird – auch wenn sie weit von der Gewerkschaftsforderung entfernt ist.

Karl Marx hat klargestellt, dass die Lohnabhängigen ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, dass der Preis der Arbeitskraft durch den Lohn bestimmt wird und sich die Kapitaleigentümer*innen einen Großteil des von den Lohnabhängigen geschaffenen Wertes als Mehrwert, sprich Profit, aneignen.

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen geht es also darum, nicht nur die Verluste durch die Inflation, sondern auch die Steigerung der Produktivität zu berücksichtigen. Die Benya- Formel aus kapitalistischen Schönwetterzeiten sieht zwar vor, die Inflation abzugelten, aber keineswegs die gesamte Leistungssteigerung, wie die Reallohnverluste vergangener Jahre beweisen.

Karl Marx hat auch klargestellt, dass die Eigentümer der Produktionsmittel den Lohn drücken, um ihren Profit zu steigern. So wird vor jeder Lohnverhandlung der Zusammenbruch der Wirtschaft durch die „Maßlosigkeit“ des Personals angedroht.

2022 wurden bei den von der höchsten Inflation seit 70 Jahren geprägten KV-Verhandlungen zusätzliche Varianten ins Spiel gebracht. Etwa der Wink mit Einmalzahlungen oder Gewinnbeteiligungen – beides nicht nachhaltig und unwirksam für künftige Lohnerhöhungen, Pensionen, Lohnnebenkosten etc.

So errechnete die GPA, dass eine Einmalzahlung von 3.000 Euro statt Erhöhung um die „rollierende“ Inflation für Betroffene in den folgenden 20 Jahren einen Verlust von 66.000 Euro bedeuten würde.

Auch wurde versucht Förderungen aus Steuergeld (Klimabonus, Teuerungsausgleich) „lohnmindernd“ einzurechnen. Und es wurde die „Kerninflation“ (ohne Energie) erfunden – ganz so, als würde die Preisexplosion der Energiekosten die Lohnabhängigen nicht betreffen.

In Österreich gilt für 98 Prozent der Lohnabhängigen ein Kollektivvertrag – Europarekord. Die Kehrseite ist, dass es über 800 Kollektivverträge gibt, manche für einzelne Betriebe, Mini-Branchen oder länderweise aufgesplittet. Die Unternehmerseite fürchtet ein geschlossenes Handeln.

So hat die Metallindustrie den früher einheitlichen Metall-KV auf sechs Teilbranchen zerlegt. Im Sozialbereich wäre ein einheitlicher KV überfällig, was die Dienstgeber von Caritas und Diakonie verhindern.

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