Verdrehte Begrifflichkeit
Nach dem Sommergespräch fordert Fiskal-Präsident Badelt erneut die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, um längeres Arbeiten zu ermöglichen. Dabei verschweigt er, dass dies bereits jetzt möglich ist. Den Befürwortern neoliberaler Pensionsreformen geht es nicht darum, dass Einzelne länger arbeiten können, sondern dass alle länger arbeiten oder höhere Abschläge hinnehmen müssen.
Als Präsident des Fiskalrates sollte ihm bewusst sein (und das ist er sicher auch), dass das Erreichen des Pensionsalters (derzeit 65 Jahre für Männer und schrittweise ansteigend auch für Frauen) einen Anspruch auf Pension bedeutet, aber keine Verpflichtung zum Austritt aus dem Berufsleben. Wer das Alter erreicht hat, kann weiterarbeiten und den Pensionsantritt hinauszögern. Außerdem gibt es seit dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen.
Was steckt hinter dieser Aussage des sogenannten Wirtschaftsexperten? Es geht nicht um die freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um verpflichtende Lebensarbeitszeitverlängerung. Wer dies nicht schafft, soll zwar sozial abgesichert sein (was auch immer das konkret bedeutet, denn die aktuelle Ausgleichszulage mit netto 1.230 Euro liegt über 1.000 Euro unter der geltenden Armutsgrenze), muss aber mit erhebliche Abschlägen seine Pension kürzen.
Josef Stingl (Mitglied des ÖGB-Bundespensionist:innenvorstand)
