Armut in Tirol: Zahlen, Fakten und Antworten
Der aktuelle Tiroler Armutsbericht „Einkommen, Armut und soziale Eingliederung in Tirol“ liefert wenig Hoffnung. Obwohl die Zahl der armutsgefährdeten Menschen in Tirol zwischen 2023 und 2025 von 102.000 auf 92.540 leicht sank, bleibt der Großteil der Betroffenen (etwa 68.400 Personen) dauerhaft armutsgefährdet.
Laut Bericht müssen in Tirol lebende 92.540 Personen oder 12,1 Prozent der Bevölkerung mit einem Einkommen unterhalb der „Armutsschwelle“ von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens (20.240 Euro) auskommen. Tatsächlich stehen diesen Personen im Schnitt nur 16.531 Euro zur Verfügung. Das Risiko, in Armut zu geraten, ist besonders hoch bei Alleinerziehenden, Pensionist:innen, Migrant:innen, im ländlichen Raum, Arbeitslosen und ist vor allem weiblich. Statistisch gesehen ist jede achte Person in Tirol betroffen.
Eine Erwerbstätigkeit schützt nicht immer vor Armut: 24.028 Berufstätige gelten als „Working Poor“, mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von nur 16.052 Euro im Jahr. Besonders betroffen sind 12.710 Personen, bei denen ein Vollzeitjob nicht ausreicht, um finanziell über die Runden zu kommen.
Im „heiligen Land Tirol“ zeigt sich Armut auch anders: Menschen werden materiell und sozial von “den üblichen Lebensstandards” ausgeschlossen. So können sich 17,3 Prozent der Tiroler:innen keinen Urlaub leisten, etwa 8 Prozent verzichten auf Freizeitaktivitäten, und 7,6 Prozent haben nicht die Mittel, alte Möbel zu ersetzen.
Deshalb setzt sich die Gewerkschaftliche Linke unter anderem für folgende Maßnahmen ein:
- Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 2.400 Euro bei einer 30-Stunden-Woche, steuerfrei und wertgesichert
- Arbeitslosengeld von 80 Prozent des letzten Einkommens sowie Notstandshilfe entsprechend mit 75 Prozent
- Eine staatlich garantierte Grundsicherung in Höhe von 75 Prozent des Mindestlohns
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit durch Lohntransparenz und deutliche Lohnerhöhungen in frauendominierten und migrantischen Sektoren wie dem Dienstleistungssektor, Pflegeberufen und anderen Niedriglohnsektoren
- Anhebung des Ansehens von Berufen in frauenorientierten Branchen
- Schließung der Lohnlücke durch verpflichtende Überprüfung der Entgeltpraxis in Unternehmen und Verwaltungen sowie ein externes Prüfrecht durch die Arbeiterkammer
- Gleichstellungs-Check für politische Vorhaben, um den Lebensrealitäten von Frauen und Männern gerecht zu werden
- Eine ungekürzte Pension nach 40 Versicherungsjahren mit 80 Prozent des besten Einkommens
- Jährliche Pensionsanpassung mindestens im Rahmen der tatsächlichen Inflation
- Einführung einer gesetzlichen Mindestpension oberhalb der Armutsgrenze
