Einkommensparadoxa
Das Mindestlohnziel des ÖGB wurde beim letzten ÖGB-Bundeskongress auf 2.000 Euro brutto, 14-mal im Jahr, festgelegt. Ende 2025 hatten fast drei Viertel aller Kollektivverträge das aktuelle Mindestlohnziel des ÖGB erreicht, berichtet der A&W-Blog der AK Wien am 11. Juni 2026.
Paradoxon Nummer Eins: Die gewünschten 2.000 Euro brutto im Monat führen zu einem Nettojahresverdienst von 22.793,41 Euro. In Österreich liegt die Armutsgefährdungsschwelle aktuell bei 1.827 Euro monatlich oder 21.924 Euro jährlich. Das heißt, das gewerkschaftliche Mindestlohnziel und die Armutsschwelle konkurrieren um den ersten Platz.
Paradoxon Nummer Zwei: Die neuen Steuerstufen für 2027 sind festgelegt worden. Weder das Mindestlohnziel noch die Armutsgrenze werden berücksichtigt, die Lohnsteuer greift auch bei diesen zu.. Ab dem 1.1.2027 ist jedes Bruttoeinkommen über 13.846 Euro steuerpflichtig. Beim gewerkschaftlichen Mindestlohnziel von 28.000 Euro brutto frisst der Fiskus rund einen Tausender an Lohnsteuer.
Paradoxon Nummer Drei: Während im unteren Einkommensbereich weiter kräftig zugegriffen wird (neben der Lohnsteuer senken auch Mehrwertsteuer und andere Massensteuern die Einkommen beträchtlich), bleibt Vermögen steuerlich unangetastet. ÖVP und NEOS wollen jetzt sogar Aktiengewinne von der Besteuerung ausnehmen, wie Peter Michael Lingens am 25. August 2026 im Falter berichtete.
Es ist an der Zeit, diesen benachteiligenden Paradoxien entgegenzutreten: mit steuerfreien Mindestlöhnen deutlich über der Armutsgrenze und einer intensiven Besteuerung von oft ererbten Reichtum. Daher Vermögenssteuer jetzt!
Josef Stingl
