Basisbewegung formiert sich

IG24: Interessengemeinschaft der 24-Stunden-Betreuer*innen

Die IG24 ist ein Verband, der derzeit den slowakischen Verein Iniciatíva24 und den Verein rumänischer 24-Stunden-Betreuer*innen (DREPT pentru ingrijire) zusammenschließt.

Sie bietet den Betreuer*innen eine Plattform für ihre Selbstorganisierung und ist somit zu einer Basisbewegung geworden, die auf die durch Scheinselbständigkeit begründete soziale und arbeitsrechtliche Benachteiligung der Betreuer*innen, auf ineffektive Interessenvertretungen sowie ausbeuterische Praktiken vieler Vermittlungsagenturen und mancher Betreuungsfamilien reagiert.

IG24 zielt auf das Empowerment von migrantischen Betreuungskräften ab, die die schwächste Position innerhalb des für die 24-Stunden-Betreuung typischen Dreiecks (Agentur – Betreuer*in – die zu betreuende Person) innehaben.

In voller Abhängigkeit

Mehr als 60.000 Betreuer*innen aus dem EU-Ausland arbeiten im österreichischen Altenbetreuungssystem und tragen zu seiner guten Funktionsweise bei. Zum größten Teil sind die Betreuungskräfte in einem Gewerbemodell tätig, welches die günstigste Option für die Kund*innen darstellt. Die Betreuer*innen als formal Selbständige üben jedoch ihre Gewerbetätigkeit in voller Abhängigkeit von Vermittlungsagenturen und betreuten Personen aus.

Die Arbeit der Betreuer*innen richtet sich ausschließlich nach dem Gesundheitszustand der Klient*innen. Sie sind an Wünsche, Vorstellungen und Weisungen ihrer eigenen Auftraggeber*innen (die zu betreuenden Personen) permanent gebunden, weil sie während ihrer Turnusse im gleichen Haushalt wohnen.

Agenturen agieren wiederum als Quasi-Arbeitgeber*innen, indem sie die ganze Branche organisieren, vertragliche Beziehungen zwischen allen Akteur*innen regeln, Honorare der Betreuer*innen festlegen, verschiedene Vollmachten von ihnen verlangen u. Ä. Dieses Service erfolgt leider nicht immer zu Gunsten der Betreuer*innen und bedeutet in Bezug auf den Status der Selbständigen massive Eingriffe in ihre Rechte und Pflichten.

Die Betreuer*innen sind arbeitsrechtlich nicht geschützt: es gelten kein Arbeitszeitgesetz und keine Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen.

Der arbeitsrechtliche Schutz wäre allerdings dringend notwendig, weil die Betreuer*innen eine zeitintensive (24stündige Rufbereitschaft) und körperlich sowie psychisch sehr anspruchsvolle Tätigkeit leisten. Zudem sind die Betreuungskräfte sozial nur sehr schwach abgesichert. Durch die Etablierung des Personenbetreuungsgewerbes wurden den Betreuer*innen folgende Sozialrechte aberkannt: Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosenversicherung, 13. und 14. Monatsgehalt.

Von Altersarmut bedroht

Selbst im Pensionsalter angekommen, trifft viele Betreuer*innen Altersarmut. Nach zehn oder fünfzehn Jahren Betreuungstätigkeit in Österreich erhalten die Betreuer*innen eine Pension in Höhe von ungefähr 100 Euro pro Monat. Für die Betreuer*innen ist es aufgrund der permanenten Verfügbarkeit unmöglich, mehr als eine Klientin oder einen Klienten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu betreuen. Sie können also als „Unternehmer*innen“ bei Gewinn und Umsatz nicht wachsen und ihr „Unternehmen“ weiterentwickeln. Sie haben geringe Einkünfte und keine Möglichkeit zu expandieren. Dennoch zahlen sie im Verhältnis zum Einkommen sehr hohe Sozialabgaben.

Die kurz skizzierten strukturellen Probleme sowie der Interessenkonflikt bei der Wirtschaftskammer (offizielle Vertreter*innen betreiben eigene Agenturen oder sind schlicht als Vermittler*innen tätig) haben die Entstehung der IG24 vorangetrieben. Es sollen die Stimmen der Betreuer*innen gehört werden. Wir sind daher im direkten Austausch mit Betreuer*innen und kommunizieren ihre Bedürfnisse sowie Probleme nach außen, gegenüber Politik und Gesellschaft.

Aufklärung der Betroffenen

Wir führen Aufklärungskampagnen für Betreuer*innen durch, leisten laufend Übersetzungsarbeit, bieten erstsprachliche Beratungen und im Falle von Konflikten vertreten wir Betreuer*innen gegenüber Agenturen und betreuten Personen. Zu diesem Zweck kooperieren wir mit anderen Institutionen und Jurist*innen, wie die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, LEFÖ (Frauen- und Migrant*innenorganisation), UNDOK (Anlaufstelle für undokumentiert Arbeitende), CuraFAIR (Anlaufstelle für rumänische 24h-Betreuer*innen) u.a.

Wir haben im Rahmen der vom Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz initiierten Taskforce Pflege im Zuge der Pflegereform Probleme und Interessen der Betreuer*innen eingebracht und verhandelt. Unsere Aktivitäten wurden mit dem ersten Preis für soziale Innovation und dem Publikumspreis der SozialMarie der Unruhe Privatstiftung ausgezeichnet.

Infos: www.ig24.at, IBAN AT09 2011 1843 6230 3301

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