Gesundheit: (K)eine Ware?
Eine parlamentarische Anfrage der Partei NEOS zu den Gesundheitskosten (2015–2024) sorgt für Aufregung. Die Daten zeigen jedoch: Von einer „Ausgabenexplosion“ im öffentlichen System kann keine Rede sein. Gleichzeitig wächst aber der Einfluss privater Versicherungskonzerne.
Rudolf Gabriel, Allgemeinmediziner und Gesundheitssprecher des ZVPÖ
Öffentliche Ausgaben: Moderate Steigerungen trotz älterer Bevölkerung
Die reinen laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege und Investitionen) stiegen bis 2024 auf 37,5 Milliarden Euro. Das ist zwar ein absolutes Plus von 66,6 %, aber gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist der Anstieg moderat: von 6,6 % (2015) auf 7,6 % (2024). Der überwiegende Anteil davon wird von den Sozialversicherungen gestemmt. Der größte Teil der Ausgaben der Sozialversicherung entfällt wiederum auf die stationäre und spitalsambulante Versorgung.
Diese Anstiege ist völlig normal und begründet:
- Mehr ältere Menschen: Die Gruppe der 80- bis 84-Jährigen wuchs seit 2015 um 42,7 % (wegen der geburtenstarken Jahrgänge der 1940er-Jahre und höherer Lebenserwartung). Statistisch brauchen Menschen um 85 Jahren die meiste Medizin.
- Teurere Medizin: Die Preise für Gesundheitsprodukte und Gesundheitsleistungen sind viel stärker gestiegen als die Inflation nach dem VPI.
- Mehr Staatseinnahmen: Auch die Steuern (+47,5 %) und die Krankenkassenbeiträge (+57 %) sind im selben Zeitraum kräftig gestiegen.
Private Ausgaben und die versteckten Kosten
Laut Statistik Austria stiegen die privaten Ausgaben der Haushalte (aus der eigenen Tasche) bis 2024 auf 7,8 Milliarden Euro (+33,4 %). Das entspricht genau der allgemeinen Inflation (+33,9 %). Da Gesundheitsleistungen aber über der durchschnittlichen teurer wurden, bedeutet das: Die Menschen konnten sich real sogar weniger leisten. Allerdings kann man auch annehmen, dass viele Kosten für Wahlärzte in dieser Statistik fehlen, wenn Patienten keine Zusatzversicherung haben.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sank der Anteil an Gebühren und Selbstbehalten erfreulicherweise. Dennoch zahlten die Versicherten 2024 rund 803 Millionen Euro (3 % der Gesamteinnahmen aller Kassen) aus eigener Tasche. Bei der ÖGK lag dieser Anteil bei knapp über 2 %. Das bedeutet: Die Patienten zahlen mit ihren Selbstbehalten quasi die gesamte Verwaltung der Krankenkassen selbst.
Boom bei den Privatversicherungen
Ganz anders sieht es bei den privaten Krankenversicherungen aus. Deren Ausgaben stiegen seit 2015 um 84,0 % auf 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Nach den Corona-Jahren stieg der gesamte privat finanzierte Anteil am Gesundheitssystem wieder und lag 2024 bei 23,7 %. Große Versicherungen und Baufirmen drängen verstärkt als Aktiengesellschaften in den „Gesundheitsmarkt“ und organisieren sich ihre privaten Krankenhäuser. Das Problem dabei:
- Gewinne statt Heilung: Ein erheblicher Teil der privaten Versicherungsprämien fließt nicht in die Heilung von Patienten, sondern als Gewinn an die Aktionäre.
- Hoher Werbeaufwand: Weil die Privatversicherungen viel Geld für Werbung ausgeben und konkurrieren, haben sie enorm hohe Verwaltungskosten – ganz im Gegensatz zur schlanken Verwaltung der öffentlichen Krankenkassen.
Der Sonderfall PRIKRAF: Scheindemokratie auf Kosten der ÖGK
Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) wurde unter der schwarz-blauen Regierung Schüssel I gegründet. Er verwaltet das Geld für private Spitäler. Diese spielen für Notfälle keine Rolle und machen nur 5,6 % bis 7,0 % aller Spitalsaufenthalte aus, da diese Privatspitäler vorwiegend auf geplante Eingriffe spezialisiert sind.
In den PRIKRAF fließen grundsätzlich keine Steuergelder. Der Hauptfinanzier ist – wie auch bei den öffentlichen Spitälern – die ÖGK als Versichertengemeinschaft der unselbständigen Lohnabhängigen.
Im Jahr 2024 war der Fonds mit 194,4 Millionen Euro dotiert. Satte 135 Millionen Euro davon musste die ÖGK einzahlen.
Das Kuriose ist die Machtverteilung im PRIKRAF-Entscheidungsorgan:
- 5 Mitglieder stellt die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
- 3 Mitglieder stellt der Dachverband der Sozialversicherungsträger. Eine gesetzliche Garantie für eine Vertretung der Arbeitnehmerseite (Dienstnehmer sind die Mehrwertgeber) gibt es im Gesetz nicht.
- 2 Vertreter kommen aus dem Gesundheitsministerium.
Dies wird dann offiziell als „Parität“ (Gleichheit) bezeichnet, obwohl die Dienstgeberseite dominiert.
„Double Dipping“: Wie Konzerne doppelt abkassieren
Große Privatversicherungen besitzen die Privatkliniken oft selbst. Der größte Akteur in Österreich ist die UNIQA Insurance Group AG über ihre Tochtergesellschaft Mavie Med (die bis Anfang 2025 PremiQaMed Group hieß).
Daraus entsteht eine Verflechtung, die Kritiker und Wettbewerbsschützer als problematisch bezeichnen: Wenn eine Person privat zusatzversichert ist und in genau der Privatklinik stationär behandelt wird, die das Versicherungsunternehmen seines Vertrauens als (Mit-) Eigentümer besitzt, verdient der Versicherungskonzern doppelt (Double Dipping):
- Erstens: Der Konzern kassiert die Versicherungsprämie des Kunden.
- Zweitens: Der Konzern verdient am Betrieb der Klinik.
Das System nutzt die öffentliche Hand schamlos aus: Die Privatkliniken bekommen für gesetzlich festgelegte medizinische Basisversorgung Geld aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten (über das LKF-System). Die Krankenkassen müssen so rund 35-45 % der anfallenden Kosten zahlen, haben aber kaum ein Mitspracherecht. Den Rest (Sonderklasse, Chefarzthonorare) zahlt die Privatversicherung an ihre eigenen Tochterfirmen. So steuern hauptsächlich die Konzerne die Behandlungspfade gewinnbringend im eigenen Haus. Dieses Modell ist im österreichischen privaten Gesundheitswesen sehr stark ausgeprägt.
Öffentliche Krankenhäuser: Zahlen ohne Mitbestimmung
Im Gegensatz zu den Privatkliniken im Eigentum der Privatversicherungen gehören die öffentlichen Fondskrankenhäuser nicht den gesetzlichen Krankenkassen. Obwohl die Krankenkassen rund 40 % der Kosten tragen, haben sie kaum Einblick und Einfluss auf die finanzielle Gebarung der Spitalsträger. Die neun Landesregierungen führen die Spitäler nicht direkt als Behörde, sondern haben das operative Geschäft in landeseigene Holding-Gesellschaften ausgegliedert. Deren Führungsebene wird maßgeblich von der Landespolitik dominiert. Daneben spielen konfessionelle Träger (Ordensgemeinschaften) mit ihren Krankenhäusern mit Öffentlichkeitsrecht eine historisch gewachsene, bedeutende Rolle. Gemeindeeigene Spitäler gibt es hauptsächlich in Wien und Tirol.
Ohne ArbeiterIn geht gar nix
Ohne ausreichend Personal im Gesundheitswesen bricht die Versorgung zusammen. Ein Blick nach Deutschland zeigt eine echte Perspektive auf, die auch in Österreich dringend nötig wäre: Das deutsche Pflegeberufegesetz (§ 26 PflBG) regelt die Finanzierung der Pflegeausbildung über Ausgleichsfonds. Das sichert eine hochwertige, wohnortnahe Ausbildung ab.
Das Prinzip ist einfach: Alle Spitäler müssen monatliche Umlagebeträge in diesen Fonds einzahlen – ganz egal, ob sie selbst Pflegekräfte ausbilden oder nicht. Pflegeschulen und Ausbildungsträger bekommen ihre Ausbildungskosten dann komplett aus diesem Topf erstattet.
Forderung für Österreich: Eine gesetzliche Umlage für private Versicherungen und Betreiber privater Krankenhäuser in einen staatlichen Ausbildungsfonds, damit sich private Konzerne nicht mehr aus der Ausbildungsverantwortung stehlen können.
Weitere Kernforderungen für Reformen im Gesundheitssystem
- Demokratisierung der Kasse: Die Rückführung der ÖGK auf die bewährte 4:1-Mehrheit der Versicherten. Nur so ist garantiert, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten wieder mehr Gewicht erhalten können.
- Ambulante Einkaufshoheit: Finanzierungshoheit der gesetzlichen Krankenkassen für die erbrachten Leistungen im niedergelassenen Bereich und in den Spitalsambulanzen. Die Krankenkassen müssen ambulante Spitalsleistungen flexibel einkaufen können. Als Basis dient hierfür das auszubauende ambulante LKF-System. Die dafür notwendigen Gelder werden den Ländern entzogen und an die selbstverwalteten Kassen ausbezahlt.
- Strategische Co-Finanzierung: Die Krankenkassen zahlen bei den Vorhaltekosten der Ambulanzen mit. Im Gegenzug erhalten sie vollen Einblick in die realen Kostenstrukturen im Ambulanzbereich der länderdominierten Fondsspitäler.
- Bundesweiter Kollektivvertrag: Einheitliche Verträge mit der Bundesärztekammer müssen her, um den aktuellen regionalen Fleckerlteppich bei den Kassenärzten endlich zu beenden.
- Stärkung der Prävention: Der Ausbau der Vorsorge muss fest und bundesweit einheitlich in den Leistungskatalogen der Krankenversicherungen verankert werden.
- Soziale Staffelung: Selbstbehalte und Zuzahlungen müssen laufend sozial evaluiert werden, um finanzielle Hürden für einkommensschwache Menschen abzubauen.
