Einführung eines Solidarbeitrages und bundesweite Vereinheitlichung der Kassierung

Im November 2013 hat sich die Bundeskonferenz des GLB zuletzt mit dem GLB-Mitgliedsbeitrag beschäftigt. Dieser beträgt seitdem 20 Euro pro Jahr. Daneben gibt es nur die Möglichkeit an den GLB zu spenden. Eine Fördermitgliedschaft bzw. ein Solidarbeitrag sind derzeit nicht vorgesehen.

In den letzten 13 Jahren haben sich auch für den GLB die Kosten in vielen Bereichen deutlich erhöht. Es ist durch sparsamen Umgang mit den finanziellen Mitteln und durch den Wechsel der Druckerei für die Arbeit und den GLB-Kalender zwar gelungen, die Ausgabensteigerungen einzubremsen, dennoch sind die Einnahmen aus dem Mitgliedsbeitrag nach wie vor wichtig um die Aktivitäten des GLB zu sichern.

Gleichzeitig ist es notwendig die Kassierung möglichst flächendeckend sicherzustellen. Es wird daher der Antrag gestellt:

  • einen freiwillig wählbaren Solidarbeitrag in der Höhe von beispielsweise 50 oder 100 Euro pro Jahr einzuführen
  • die Kassierung durch den Bundesvorstand zu organisieren und den Bundesvorstand auf Antrag zu ermächtigen Landesorganisationen, die diese Aufgabe eigenständig erfüllen möchten in begründeten Fällen damit zu betrauen. Für den Fall, dass eine Landesorganisation die Kassierung in ihrem Wirkungsbereich durchführt und die Einnahmen bei ihr verbleiben, ist bis zum 31.1. des Folgejahres eine vollständige Aufstellung der Einnahmen und Einzahler:innen an den Bundesvorstand zu übermitteln.
  • Mitgliedern in prekären finanziellen Situationen wird die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermöglicht.

(beschlossen auf der GLB-Bundeskonferenz am 17.10.2026)

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